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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
In Schleswig-Holstein erfolgt die Auswahl der Referendare, die zu einem Termin eingestellt werden, nach unterschiedlichen Kriterien. Die zur Verfügung stehenden Stellen werden
· zu 70 % nach der Wartezeit der Bewerber, · zu 20 % nach Leistung (Ergebnis im 1. Staatsexamen) und · zu 10 % an Bewerber wegen eines besonderen Härtefalls vergeben.
1. Warteliste
Diejenigen, die nicht aufgrund ihres Ergebnisses des ersten Staatsexamens sofort in den Referendardienst eingestellt werden können, erhalten Wartepunkte. Bei der Wartezeit wird wie auch in anderen Bundesländern das Ableisten von Wehr- oder Zivildienst bzw. eines freiwilligen sozialen Jahres berücksichtigt. |
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Bewerbung |
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II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten
1. Einstellungstermine und -orte
In Schleswig-Holstein werden alle zwei Monate Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Zu welchem Monat an den Landgerichten Einstellungen erfolgen, ergibt sich aus der folgenden Tabelle. In Klammern ist die Anzahl an Referendarsplätze angegeben, die in dem jeweiligen Monat maximal besetzt wird: |
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2. Wartezeiten
Diejenigen, die ein gutes Ergebnis im ersten Staatsexamen erreicht haben, können über die Leistungsliste direkt eingestellt werden und müssen keine Wartezeit in Kauf nehmen. In der Vergangenheit waren dafür ca. 8,50 - 9,2 Punkte im ersten Staatsexamen notwendig.
Für alle anderen beträgt laut Angaben auf der Internetseite des OLG die Wartezeit zurzeit knapp 3 Monate. |
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III. Die Bewerbung
Zuständige Behörde für Auswahl und Einstellung der Referendare ist in Schleswig-Holstein die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen OLG. Die Anschrift lautet:
Gottorfstraße 2 24837 Schleswig
1. Bewerbungsunterlagen
Bei einer Bewerbung um die Einstellung in den Referendardienst sind folgende Unterlagen einzureichen (Vordrucke stehen auf der Internetseite Schleswig-Holsteins bereit - siehe: hier):
· ein Einstellungsantrag samt Anlagen gemäß Vordruck · zwei ausgefüllte Personalbögen · eine beglaubigte Kopie über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. bei Bewerbern, die das erste Examen bereits in Schleswig-Holstein gemacht haben, nur die Prüfungskennzahl · zwei Kopien der Geburtsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden · eine Kopie der Wehr- oder Zivildienstbescheinigung · eine amtliche Meldebestätigung · eine Erklärung zum Gesundheitszustand gemäß Vordruck · schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) neueren Datums an das OLG schicken zu lassen
Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass nur die Bewerbungen für einen Termin berücksichtigt werde, die mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vollständig eingegangen sind. |
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2. Das weitere Verfahren
Die Referendarabteilung weist ausdrücklich darauf hin, dass man grundsätzlich erst dann etwas von der Behörde hört, wenn man zu einem Termin eingestellt werden kann. Es gibt also keine Eingangsbestätigung, keine Information, falls noch Unterlagen für die Bewerbung fehlen und kein Schreiben, falls man bei einem Termin nicht eingestellt werden kann. Telefonische Nachfragen sind aber natürlich möglich.
Nicht angenommene Plätze werden kurzfristig im Nachrückverfahren an die Bewerber verteilt, die als nächstes auf der Leistungs- bzw. Warteliste stehen.
3. Berücksichtigung von Ortswünschen
Ortswünsche können zwar geäußert werden. Aussagen darüber, ob bzw. unter welchen Umständen ein Ortswunsch berücksichtigt wird, kann man wie immer nicht treffen. Dies hängt davon ab, wie viele Wünsche für einen bestimmten Ort von allen Bewerbern abgegeben wurden bzw. welche Gründe man selbst und die anderen für einen bestimmten Ort genannt hat. |
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IV. Anstellungsform und Vergütung
Seit Februar 2002 erfolgt auch in Schleswig-Holstein die Einstellung der Referendare in ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Unterhaltsbeihilfe für die Referendare beträgt laut Info auf der Seite des Oberlandesgerichts monatlich 971,75 € brutto. Die Netto-Vergütung ist je nach Steuerklasse und nach Höhe des Krankenkassenbeitrages von Referendar zu Referendar unterschiedlich. Man muss aber mit ca. 110 € an Abgaben an die gesetzlichen Versicherungen rechnen. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden in Schleswig-Holstein nicht gezahlt. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat läuft in Schleswig-Holstein nach § 32 der JAVO folgendermaßen ab:
3,5 Monate: Strafrechtsstation Einführungslehrgang; wöchentliche AG sowie Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter
4,5 Monate: Zivilrechtsstation 3-wöchiger Einführungslehrgang; dann wöchentliche AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
4 Monate: Verwaltungsstation wöchentliche AG und Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; möglich ist es auch, sich beim Verwaltungs- oder Finanzgericht ausbilden zu lassen; auch ist es möglich, sich an die Verwaltungshochschule in Speyer zuweisen zu lassen
9 Monate: Anwaltsstation 3-wöchiger Einführungslehrgang; wöchentliche AG sowie Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate kann man auch bei einem Notar, einem Verband oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens verbringen
im 21. Monat: schriftliches Examen 8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation in einem Schwerpunktbereich (Zivilrechtspflege; Strafrechtspflege; Familienrecht; Staat und Verwaltung; Wirtschaft und Steuern; Arbeit und Soziales)
anschließend: mündliche Prüfung Prüfungsgespräch sowie Aktenvortrag
Ein Tausch der Stationen ist - anders als in anderen Bundesländern - in Schleswig-Holstein nicht möglich.
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Schleswig-Holstein kann man sich in der Verwaltungs–, Anwalts- und Wahlstation (bei Wahl des Bereichs „Staat und Verwaltung“) an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Voraussetzungen speziell für Schleswig-Holstein haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Schleswig-Holstein auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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Im Jahr 2006 schnellte die Durchfallquote auf 18 % nach oben (+ 7,8 %), 2007 stieg sie erneut auf knapp 21 %. Die Quote an Prädikatsexamina ist in den vergangenen 4 Jahren deutlich zurückgegangen (- 11,0 %).
VIII. Notenverbesserung
Auch in Schleswig-Holstein gibt es seit Ende 2007 einen Verbesserungsversuch. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Änderungsgesetz (siehe hier), aus der dazu gehörenden Gebührenordnung (hier) und aus einem Merkblatt des Gemeinsamen Prüfungsamtes für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein (siehe: hier). Danach gilt:
· Der Verbesserungsversuch ist schriftlich beim Gemeinsamen Prüfungsamt zu beantragen.
· Der Antrag hat spätestens 4 Monate nach Ablegen der mündlichen Prüfung des Erstversuchs zu erfolgen.
· Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, Leistungen aus dem Erstversuch können nicht angerechnet werden.
· Der Kandidat wird regelmäßig zum nächstmöglichen Termin nach Antragsstellung geladen. Es gelten dabei folgende Vorlauffristen:
Antragsstellung bis zum 15.02: Klausuren für den Verbesserungsversuch im April Antragsstellung bis zum 15.04: Klausuren für den Verbesserungsversuch im Juni Antragsstellung bis zum 15.06: Klausuren für den Verbesserungsversuch im August Antragsstellung bis zum 15.08: Klausuren für den Verbesserungsversuch im Oktober Antragsstellung bis zum 15.10: Klausuren für den Verbesserungsversuch im Dezember Antragsstellung bis zum 15.12: Klausuren für den Verbesserungsversuch im Februar
· Ein Wechsel des im Erstversuch gewählten Schwerpuntbereichs ist nicht möglich.
· Es wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von grundsätzlich 600 Euro erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich auf 300 Euro, wenn man wegen Nichtteilnahme an den Klausuren nicht besteht oder auf die Fortsetzung des Verbesserungsversuchs innerhalb von 1 Woche nach den Klausuren verzichtet. Verzichtet man auf eine Fortführung des Versuchs innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren oder ist man nach der Bewertung der Klausuren durchgefallen, ermäßigt sich die Gebühr wenigstens um 100 Euro auf dann 500 Euro.
IX. Quellen
Internetauftritt des OLG Schleswig Statistiken: Internetauftritt des Bundesministerium für Justiz Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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Schleswig-Holstein |
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Landeshauptstadt: Kiel
Einwohnerzahl: ungefähr 2,8 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 400 Referendare |
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Ganz wichtig ist aber folgende Einschränkung: Wartepunkte erhält nur der Bewerber, der sich uneingeschränkt bewirbt, also in der Bewerbung keine Bedingung angibt, was Einstellungstermin oder Einstellungsort angeht.
Bei gleicher Wartezeit entscheidet die Leistung im ersten Staatsexamens; ist auch diese identisch, entscheidet das Los.
2. Leistungsliste
Bei der Leistung entscheidet - wie oben bereits genannt - das Ergebnis der Bewerber in der ersten juristischen Staatsprüfung. Ist dies bei zwei Bewerbern identisch, entscheidet die höhere Wartezeit. Ist diese ebenfalls gleich, entscheidet das Los.
3. Besondere Härtefälle
Welche Fälle als „Fälle besonderer Härte“ angesehen werden, wird auch in der Kapazitätsverordnung Schleswig-Holsteins grundsätzlich nur generalklauselartig definiert. Härtefälle können aber insbesondere sein:
· die nachgewiesene Schwerbehinderung · die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einer minderjährigen oder erwerbslosen Person
Ein besonderer Härtefall muss dargelegt und nachgewiesen werden. |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Schleswig-Holstein
Im schriftlichen Examen in Schleswig-Holstein schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren am Ende der Anwaltsstation (21. Ausbildungsmonat). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Schleswig-Holstein findest Du hier...
Nach der Wahlstation kommt dann noch die abschließende mündliche Prüfung. Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus einem Aktenvortrag, der inhaltlich aus dem vom Kandidaten in der Wahlstation gewählten Schwerpunktbereich stammt und auf dem man sich am Tag der mündlichen Prüfung in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch.
VII. Statistik zum zweiten Examen in Schleswig-Holstein
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. |











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Das neue RefBlog!
In unserem neuen RefBlog bekommst Du täglich interessante Infos zum Referendariat und zu Themen wie Unterhaltsbeihilfe, Wartezeiten und Restplätze. Außerdem schreiben dort Referendare über ihre Erfahrungen und Erlebnisse in ihrer Referendarausbildung.
Auch Du kannst bei diesem Gemeinschafts-Blog mitmachen, egal ob Du bereits Referendar bist oder erst demnächst ins Referendariat startest. Alle notwendigen Informationen dazu findest Du auf dieser Seite!
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