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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
In Sachsen-Anhalt werden die freien Referendarsplätze nach der „Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“ nach folgendem Schlüssel verteilt:
· zu 45 % nach dem Ergebnis im ersten Staatsexamen, · zu 40 % nach der Wartezeit und · die übrigen Plätze an Bewerber wegen eines besonderen Härtefalls
Relevant ist dieses Zuteilungsverfahren zurzeit jedoch nicht, da laut den Informationen auf den Internetseiten des Landes Sachsen-Anhalt momentan keine Wartezeit besteht. |
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Bewerbung |
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II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten
In Sachsen-Anhalt werden 2 Mal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt, und zwar zum 01. März und zum 01. September bei den Landgerichten Halle und Magdeburg. Darüber hinaus werden gegebenenfalls bei einer entsprechenden Nachfrage zusätzliche AGs beim LG Dessau oder beim LG Stendal eingerichtet.
Wartezeiten gibt es in Sachsen-Anhalt - wie oben bereits erwähnt - derzeit nicht. Allen Bewerbern kann also zurzeit zum nächstmöglichen Einstellungstermin ein Referendarplatz angeboten werden. |
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III. Die Bewerbung
Zuständig für die Ernennung zum Rechtsreferendar bzw. zur Rechtsreferendarin ist in Sachsen der Präsident des OLG Naumburg. Die Bewerbung ist dementsprechend zu richten an den
Präsidenten des OLG Naumburg Domplatz 10 06618 Naumburg
1. Bewerbungsunterlagen
Als Bewerbung sind neben dem Antrag nebst Anlagen, der als Vordruck herunter geladen werden kann (siehe: hier), folgende Unterlagen einzureichen:
· eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung sowie eine beglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung · einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf · ein Passbild, wobei der Name auf der Rückseite zu vermerken ist · ggf. eine Aufenthaltsbescheinigung · eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie ggf. weiterer Personenstandsurkunden · ggf. eine beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung über abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst · schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen
Bewerbungen werden für einen Einstellungstermin nur dann berücksichtigt, wenn sie 6 Wochen vor diesem Termin vollständig eingegangen sind. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Ausschlussfrist handelt, dass diese Frist also unbedingt einzuhalten ist. Auf der anderen Seite soll eine Bewerbung aber auch nicht früher als 3 Monate vor dem Einstellungstermin eingereicht werden. |
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2. Das weitere Verfahren
Allen Bewerbern, die nach den oben genannten Kriterien eingestellt werden können, wird ein konkretes Angebot unterbreitet. Diese müssen dann innerhalb einer Frist von 1 Woche erklären, ob sie den Referendarplatz annehmen möchten oder nicht. Unterbleibt eine Antwort oder lehnt ein Bewerber den Platz ausdrücklich ab, wird diese frei gewordene Referendarstelle gegebenenfalls im Nachrückverfahren den nächsten Bewerbern angeboten.
3. Berücksichtigung von Ortswünschen
Auch in Sachsen-Anhalt kann man in dem Antrag mehrere Ortswünsche angeben. Natürlich wird gleichzeitig wieder darauf hingewiesen, dass man keinen Anspruch auf Einstellung an einem bestimmten Landgericht hat, die Bewerbung sich also in jedem Fall auf alle 4 Landgerichte bezieht.
Aussagen darüber, ob bzw. unter welchen Umständen ein Ortswunsch berücksichtigt wird, kann man nicht treffen. Dies hängt davon ab, wie viele Wünsche für einen bestimmten Ort von allen Bewerbern abgegeben wurden bzw. welche Gründe man selbst und die anderen für einen bestimmten Ort genannt hat. |
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IV. Anstellungsform und Vergütung
Auch in Sachsen-Anhalt besteht zwischen dem Land und dem Referendar ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“. Laut der 2003 in Kraft getretenen und im Mai 2008 angepassten „Verordnung über Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare“ erhalten Referendare einen Grundbetrag in Höhe von 890,37 € brutto monatlich. Dieser Grundbetrag erhöht sich, wenn auch die besoldungsrechtlichen Anwärterbezüge erhöht werden. Das tatsächliche Bruttogehalt dürfte daher deutlich höher liegen (ca. 935 € brutto). Weihnachts- und Urlaubsgeld werden auch in Sachsen-Anhalt nicht mehr gezahlt.
Der große Vorteil des jetzigen Anstellungsverhältnisses gegenüber der Einstellung als Beamter auf Widerruf ist, dass man während des Referendariats Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführt. Nach dem Tag der mündlichen Prüfung, welcher gesetzlich der letzte Tag des Referendariats ist, hat man demnach Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat ist in Sachsen-Anhalt wie folgt aufgebaut:
1.-4. Monat: Zivilrechtsstation regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
5.-8. Monat: Strafrechtsstation wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt
9.-12. Monat: Verwaltungsstation Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; möglich ist auch ein Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer (siehe dazu auch unten 2.)
13. - 21. Monat: Anwaltsstation begleitende AG; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht
im 20. Monat: schriftliches Examen 8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation in einem der folgenden Schwerpunktbereiche: Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht oder Europarecht. Bei Wahl des Bereichs Verwaltungsrecht oder Europarecht kann man auch hier ein Semester an der DHV Speyer verbringen
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Sachsen-Anhalt kann man sich in der Verwaltungs– und Wahlstation an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Sachsen-Anhalt haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Sachsen-Anhalt auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (2 Zivilrechts-, 2 Strafrechts-, 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 2 Klausuren aus anwaltlicher Sicht). Geschrieben werden die Klausuren jeweils während des 20. Ausbildungsmonats und zwar innerhalb von 2 Wochen. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Sachsen-Anhalt findest Du hier...
Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst innerhalb von 1 Stunde vorbereiten muss, und einem Prüfungsgespräch., welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.
VII. Statistik zum zweiten Examen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Sachsen-Anhalt ergibt sich folgendes Bild: |
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Es fällt einem natürlich sofort auf, dass die Durchfallquote im Vergleich zum Bundesdurchschnitt immens hoch, und die Anzahl an Prädikatsexamina sehr gering ist. Immerhin haben sich beide Kurven 2008 dem Bundesdurchschnitt angenähert....
VIII. Notenverbesserung
In Sachsen-Anhalt wurde bereits ein Notenverbesserungsversuch eingeführt. Wer diesen Verbesserungsversuch wahrnehmen möchte, muss eine Gebühr in Höhe von 400 € zahlen. Ein Antragsformular sowie ein Hinweisformular können auf der Internetseite des Landes herunter geladen werden.
IX. Quellen
Internetauftritt des Ministeriums der Justiz Sachsen-Anhalt Statistiken: Jahresberichte des Justizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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Sachsen-Anhalt |
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Landeshauptstadt: Magdeburg
Einwohnerzahl: ungefähr 2,5 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 95 Referendare |
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Besondere Härtefälle
Dennoch gehen wir kurz darauf ein, wann in Sachsen-Anhalt von einem Härtefall ausgegangen wird. Nach § 6 II der oben genannten Verordnung ist ein solcher Fall insbesondere gegeben, wenn
· die der Bewerber schwerbehindert ist · sowie wenn der Bewerber gegenüber minderjährigen oder erwerblosen Personen unterhaltspflichtig ist.
Ein besonderer Härtefall muss zeitgleich mit dem Gesuch um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst dargelegt und nachgewiesen werden. |












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Auf einen Blick |

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Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe in den einzelnen Bundesländern |