I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren

 

Wie die freien Referendarstellen im Saarland auf die Bewerber verteilt werden, ergibt sich aus dem „Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“. Danach werden die Stellen

 

· zunächst bis zu 10 % an Bewerber vergeben, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte darstellen würde.

 

Von den danach verbleibenden Stellen werden

 

· 60 % nach dem Ergebnis in der ersten juristischen Staatsprüfung und

· 40 % nach Wartezeit vergeben.

 

 

Wann ein Härtefall vorliegt ist in dem oben genannten Gesetz nicht weiter definiert. Im Zweifel sollte man seinen Fall bei der Referendarabteilung vortragen.

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Bewerbung

II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten

 

Das Saarland stellt 4 Mal jährlich Rechtsreferendare in den Vorbereitungsdienst ein. Die Einstellungsmonate sind Februar, Mai, August und November. Stammdienststelle ist das LG Saarbrücken.

 

 

Das Ministerium geht davon aus, dass es auch in den kommenden Einstellungsterminen mehr Bewerber als freie Referendarstellen geben wird. Konkrete Aussagen dazu, welche Note man im ersten Staatsexamen erreicht bzw. wie viele Wartepunkte man gesammelt haben muss, um eingestellt zu werden, haben wir leider nicht gefunden. In der Vergangenheit war es aber wohl so, dass man mit einer Wartezeit von 6 Monaten rechnen musste.

III. Die Bewerbung

 

Die Bewerbung ist im Saarland an das Ministerium mit folgender Anschrift zu senden:

 

Ministerium für Justiz

- Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst -

Zähringerstraße 12

66119 Saarbrücken

 

 

1. Bewerbungsunterlagen

 

Neben dem Antrag auf Zulassung, der als Vordruck auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar ist (siehe: hier), sind folgende Unterlagen einzureichen:

 

· eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung

· ein Lebenslauf

· je zwei beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde (zweifach) sowie ggf. weiterer Personenstandsurkunden

· eine amtliche Meldebestätigung

· eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses

· eine Erklärung zu anhängigen Straf- oder Disziplinarverfahren sowie zu Schulden gem. Vordruck (Link)

· ggf. eine Wehr- oder Zivildienstbescheinigung

· ein Führungszeugnis (Belegart O)

 

 

Auch im Saarland sind Bewerbungsfristen einzuhalten. Eine Bewerbung muss

 

· für eine Einstellung zum 01. Februar bis spätestens zum 30. November des Vorjahres,

· für eine Einstellung zum 02. Mai bis spätestens zum 28. Februar,

· für eine Einstellung zum 01. August bis spätestens zum 30. Mai sowie

· für eine Einstellung zum 01. November bis spätestens zum 30. August

 

beim Ministerium eingegangen sein. Bei allen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen, das heißt das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist.

2. Das weitere Verfahren

 

Infos zum weiteren Verfahren findet man auf der Internetseite des Ministeriums leider nicht. Da es allerdings im Saarland mehr Bewerber als freie Stellen gibt, werden Stellen, die nicht fristgerecht angenommen wurden, sicherlich auch in diesem Bundesland in einem Nachrückverfahren vergeben. Man sollte sich daher auch darauf einstellen, dass man eventuell kurzfristig eine Referendarstelle angeboten bekommt.

IV. Anstellungsform und Vergütung

 

 

Im Saarland wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.

 

Die Unterhaltsbeihilfe beträgt laut Angaben auf der Internetseite des Ministerium zurzeit 992,36 € brutto pro Monat. Zu diesem Grundbetrag kommt gegebenenfalls noch ein Familienzuschlag. Weitergehende Leistungen, wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen, werden nicht gezahlt.

V. Ablauf und Inhalt des Referendariats

 

1. Die einzelnen Stationen

 

Im Saarland ist das Referendariat eher ungewöhnlich aufgebaut:

 

6 Monate: Rechtsanwaltsstation I

Einführungslehrgang; anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem Rechtsanwalt

 

3 Monate: Strafrechtsstation      

Einführungslehrgang; anschließend wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Amtsgericht in Strafsachen (Strafrichter oder Schöffengericht)

 

3 Monate: Verwaltungsstation

Einführungslehrgang; Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es ist auch möglich, diese Station beim Verwaltungs-, Sozial oder Finanzgericht zu verbringen; zudem ist ein Studienaufenthalt an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer möglich

 

5 Monate: Zivilrechtsstation

Einführungslehrgang; danach AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Gericht in Zivilsachen oder beim Arbeitsgericht

 

4 Monate: Rechtsanwaltsstation II   

Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist es in dieser Station auch, bis zu 3 Monate bei einem Notar, einem Verband oder einem Unternehmen zu verbringen

 

im 18. Monat: schriftliches Examen

7 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten

 

3 Monate: Wahlstation

 

 

2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)

 

Im Saarland kann man sich in der Verwaltungs– und Wahlstation an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für das Saarland haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).

 

 

3. Die DAV-Anwaltausbildung

 

Möchte man sich schon während des Referendariats im Saarland auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier).

VI. Das zweite Staatsexamen im Saarland

 

Im Saarland schreibt man im schriftlichen Examen 7 Klausuren (3 Zivilrechtsklausuren - davon 1 aus dem Zwangsvollstreckungsrecht - 1 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausur nach Wahl aus dem Zivil- oder Ö-Recht). Geschrieben werden die Klausuren jeweils im 18. Ausbildungsmonat. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.

 

Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner und Kopp/Schenke. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus dem Saarland findest Du hier...

 

Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet (Vorbereitungszeit: 90 Minuten), und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.

 

 

 

VII. Statistik zum zweiten Examen

 

Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Im Saarland sieht es folgendermaßen aus:

Im Saarland schwanken die Zahlen hinsichtlich der Durchfallquote und der Prädikatsexamina erheblich. In den letzten Jahren sanken bzw. stiegen Durchfallquote und Anzahl an Prädikatsexamina jeweils im Gleichklang.

 

 

 

 

 

 

 

 

VIII. Notenverbesserung

 

Auch im Saarland gibt es einen Notenverbesserungsversuch. Die Kosten sind im Saarland vergleichsweise niedrig. Man muss eine Gebühr in Höhe von nur 256 € zahlen (vgl. § 33a JAG). Weitere Hinweise finden sich in einem Merkblatt (siehe: hier).

 

 

 

IX. Quellen

 

Internetauftritt des Ministeriums der Justiz, Gesundheit und Soziales

Statistiken: Internetauftritt des Bundesministerium für Justiz sowie Jahresbericht des Landesjustizprüfungsamtes

Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de

 

 

 

 

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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.

 

Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden.

Saarland

Landeshauptstadt: Saarbrücken

 

Einwohnerzahl: ungefähr 1 Mio.

 

Neueinstellungen pro Jahr: ca. 100 Referendare

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