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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
Rheinland-Pfalz verteilt die freien Referendarsstellen nach der „Landesverordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“ nach folgenden Gesichtspunkten:
· bis zu 20 % werden an Härtefälle, · 60 % nach der Qualifikation der Bewerber und · die übrigen Plätze nach Wartepunkten vergeben.
1. Qualifikation der Bewerber
Für die Beurteilung der Qualifikation des Bewerbers ist allein das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung entscheidend. Bei identischer Punktzahl zweier Bewerber entscheidet das Los. |
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Bewerbung |
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II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten
1. Einstellungstermine und -orte
In Rheinland-Pfalz werden Referendare zum 01. Mai und zum 01. November eines Jahres eingestellt. Stammdienststellen sind die Landgerichte in Rheinland-Pfalz, also
· im OLG-Bezirk Koblenz die Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie · im OLG-Bezirk Zweibrücken die Landgerichte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken.
2. Wartezeit
Laut den Informationen sowohl auf der Internetseite des Justizministeriums als auch auf der Seite des OLG Koblenz beträgt die Wartezeit für Bewerber zurzeit ca. 6 Monate. Leider wird nicht genannt, wie man im ersten Staatsexamen in der Vergangenheit abgeschnitten haben musste, um über die Leistungsliste direkt als Referendar eingestellt zu werden. |
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III. Die Bewerbung
Die Bewerbung ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz zu richten. Die Anschrift des OLG lautet: OLG Koblenz - Referendarabteilung - Stresemannstraße 1 56068 Koblenz
1. Bewerbungsunterlagen
Vordrucke für die Bewerbung können auf der Seite des OLG herunter geladen werden (siehe: hier). Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
· eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung · ein unterschriebener Lebenslauf (tabellarisch oder ausführlich) · eine Kopie der Geburtsurkunde sowie ggf. Ablichtungen weiterer Personenstandsurkunden · eine Kopie des Reifezeugnisses · zwei Lichtbilder, auf deren Rückseite der Name zu vermerken ist · ggf. eine Kopie der Dienstzeitbestätigung · schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen und an das OLG schicken zu lassen
Die Bewerbung muss 8 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig beim OLG Koblenz eingegangen sein. Ansonsten wird die Bewerbung nicht berücksichtigt. |
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2. Das weitere Verfahren
Wenn man nach den oben genannten Kriterien zu den Bewerbern gehört, die eingestellt werden können, erhält man ein konkretes Angebot. Diese muss man dann unverzüglich annehmen. Stellen, die nicht angenommen wurden, werden den nächsten Kandidaten auf der Liste angeboten („Nachrückverfahren“).
3. Berücksichtigung von Ortswünschen
Im Rahmen der Bewerbung kann man zwar Ortswünsche äußern. Jedoch können nicht alle Ortswünsche berücksichtigt werden. Zudem ist die Beschränkung der Bewerbung auf einen Ort nicht zulässig. Das Justizministerium weist außerdem darauf hin, dass insbesondere für das LG Mainz mehr Wünsche eingehen, als Referendarplätze zur Verfügung stehen. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat ist in Rheinland-Pfalz folgendermaßen aufgebaut:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation Einführungslehrgang (3 Wochen); anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
6.-9. Monat: Verwaltungsstation Einführungslehrgang; Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es ist auch möglich, bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht zu verbringen; außerdem kann man sich insbesondere in dieser Station für 4 Monate an die Hochschule nach Speyer zuweisen lassen (siehe auch unten 2.)
10.-12. Monat: Strafrechtsstation Einführungslehrgang; wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer beim Landgericht
13. - 21. Monat: Anwaltsstation Einführungslehrgang; dann AG sowie Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate kann man auch bei einem Notar, einem Verband oder einem Unternehmen verbringen
im 18. Monat: schriftliches Examen 8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation in einem vom Bewerber zu wählenden Wahlfach (Zivilrecht; Wirtschaftsrecht; Arbeitsrecht; Sozialrecht; Steuerrecht; Strafrecht; Verwaltungsrecht; Europarecht; Rechtsberatung)
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Rheinland-Pfalz kommt eine Zuweisung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in der Verwaltungs-, Anwalts und auch Wahlstation (bei Wahl der Bereiche „Verwaltung“ oder „Europarecht“) in Betracht. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Rheinland-Pfalz haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Rheinland-Pfalz auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren innerhalb von 2 Wochen im 18. Ausbildungsmonat. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 4 Kommentare: Palandt, Thomas/Putzo, Fischer und Meyer-Goßner. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Rheinland-Pfalz findest Du hier...
Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag innerhalb von 90 Minuten in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.
VII. Statistik zum zweiten Examen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Rheinland-Pfalz ergibt sich folgendes Bild: |
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Rheinland-Pfalz ist den Statistiken nach ein gutes Bundesland für Referendare: Bis auf 2004 lag die Durchfallquote konstant unter dem Bundesdurchschnitt. Prädikatsexamina werden dagegen im zweiten Examen überdurchschnittlich häufig vergeben.
VIII. Notenverbesserung
Nach § 42 I Nr. 2 JAPO ist es in Rheinland-Pfalz möglich, einen Notenverbesserungsversuch zu machen. Die Gebühr für diesen Verbesserungsversuch beträgt 400,00 €. Nimmt man seinen Antrag vor der Prüfung zurück oder bricht man die Notenverbesserung im laufenden Verfahren ab, erhält man einen Teil der Gebühren zurück.
IX. Quellen
Internetauftritt des Justizministeriums Rheinland-Pfalz Internetauftritt des OLG Koblenz Statistiken: Internetauftritt des Bundesministerium für Justiz Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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Rheinland-Pfalz |
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Landeshauptstadt: Mainz
Einwohnerzahl: ungefähr 4 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 500 Referendare |
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2. Wartepunkte
Für jede erfolglose Bewerbung um Aufnahme in den Referendardienst in Rheinland-Pfalz erhält der Bewerber einen Wartepunkt. Geleisteter Wehr- oder Zivildienst sowie ein freiwilliges soziales Jahr werden ebenfalls mit Wartepunkten berücksichtigt. Haben zwei Bewerber die gleiche Anzahl an Wartepunkten, entscheidet das bessere erste Staatsexamen.
3. Besondere Härtefälle
Welche Fälle als „Fälle besonderer Härte“ angesehen werden, wird grundsätzlich in der Verordnung generalklauselartig definiert. In der Regel sind aber folgende Situationen als Härtefälle anzusehen:
· die nachgewiesene Schwerbehinderteneigenschaft · wenn der Bewerber gegenüber einer minderjährigen oder erwerbslosen Person allein unterhaltspflichtig ist |











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IV. Anstellungsform und Vergütung
Seit Mai 2000 wird man in Rheinland-Pfalz nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Das Gehalt ist in der „Landesverordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ geregelt. Seit dem 01.03.2010 beträgt die Beihilfe 1026,27 € brutto monatlich. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden nicht gezahlt.
Der große Vorteil des jetzigen Anstellungsverhältnisses gegenüber der Einstellung als Beamter auf Widerruf ist, dass man während des Referendariats Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführt. Nach dem Tag der mündlichen Prüfung, welcher gesetzlich der letzte Tag des Referendariats ist, hat man demnach Anspruch auf Arbeitslosengeld. |

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Auf einen Blick |

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Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe in den einzelnen Bundesländern |