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Nordrhein-Westfalen

Landeshauptstadt: Düsseldorf

 

Einwohnerzahl: ungefähr 18 Mio.

 

Neueinstellungen pro Jahr: ca. 2.400 Referendare

Bewerbung

1. OLG Düsseldorf

 

Das OLG Düsseldorf veröffentlicht auf seiner Internetseite regelmäßig eine Übersicht, in welchem Monat des Jahres bei welchem Landgericht Referendare eingestellt werden. Für 2011 sind folgende Einstellungen geplant:

Die Wartezeit beträgt im OLG-Bezirk Düsseldorf zurzeit ca. 3 - 5 Monate. Dies muss der Bewerber auf jeden Fall berücksichtigen, wenn er in einem Landgerichtsbezirk eingestellt werden möchte, bei dem gerade nicht so oft im Jahr Einstellungen erfolgen.

 

Die aktuelle Wartezeit sowie möglicherweise zu vergebene Restplätze, die von anderen Bewerbern nicht angenommen wurden und auf die sich Referendare dann kurzfristig telefonisch melden können, können auch auf der Internetseite des OLG eingesehen werden (Link).

 

 

2. OLG Hamm

 

Der OLG-Bezirk Hamm ist der größte OLG-Bezirk in Deutschland. Dementsprechend viele Referendare werden hier pro Jahr eingestellt und ausgebildet. Auch das OLG Hamm veröffentlicht auf der Internetseite eine Übersicht, in welchem Monat voraussichtlich in welchen Landgerichtsbezirken Referendare eingestellt werden. Für 2011 sind folgende Einstellungen geplant:

Die Wartezeit beträgt zurzeit im Bezirk des OLG Hamm ca. 2 - 3 Monate. Dies muss der Bewerber - wie bereits oben bei der Wartezeit im OLG-Bezirk Düsseldorf erläutert - beachten, wenn er zu einem bestimmten Monat bei einem bestimmten Landgericht beginnen möchte.

 

Die jeweils aktuelle Wartezeit wird regelmäßig auf der Internetseite des OLG Hamm bekannt gegeben (Link). Auf derselben Seite werden auch kurzfristig Restplätze angeboten, die von anderen Bewerbern abgelehnt wurden. Oftmals sind Restplätze für die Städte Arnsberg, Detmold und Siegen zu haben. Begehrte Städte wie Münster kann man über das „Restplätze-Verfahren“ jedoch in der Regel nicht mehr bekommen.

 

 

3. OLG Köln

 

Im OLG-Bezirk Köln ist es regelmäßig so, dass in Köln monatlich eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet wird sowie bei den Landgerichten Bonn und Aachen monatlich im Wechsel. Daraus ergeben sich folgende Einstellungen:

Wenn man sich im OLG-Bezirk Köln bewirbt, bekommt man zunächst einen vorläufigen Einstellungstermin genannt, der eine Wartezeit von ca. 12 Monaten vorsieht. Die tatsächliche Wartezeit beträgt allerdings zurzeit ca. 7 - 8 Monate, weil manche Bewerber ihr Gesuch zurückziehen und eine Einstellung daher früher möglich ist.

 

Auf der Seite des OLG Köln gibt es auch die Rubrik „Aktuelles“ (siehe: hier), in der Restplätze angeboten werden, auf die sich jemand, der bereits seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hat, ggf. telefonisch bewerben kann. Die Restplätze werden dort jedoch frühestens am 30. eines Monats aufgelistet, sodass der Beginn des Referendariats tatsächlich sehr kurzfristig ist, wenn man einen solchen Restplatz bekommt.

III. Die Bewerbung

 

Wie bereits oben erwähnt, sind zwar in NRW für die Bearbeitung der Bewerbungen und die Einstellung der Referendare die Oberlandesgerichte zuständig. Das Bewerbungsverfahren als solches ist dagegen bei allen drei OLGs identisch. Dementsprechend stellen wir Euch im Folgenden das Bewerbungsverfahren allgemein vor. Soweit bei einem OLG Besonderheiten bestehen - wie z.B. bzgl. der Einstellungsvoraussetzungen beim OLG-Bezirk Köln - gehen wir darauf explizit ein.

 

 

1. Bewerbungsunterlagen

 

Jedes OLG stellt auf seinen Internetseiten Vordrucke zur Verfügung, die auszufüllen sind. Als Bewerbungsunterlagen sind bei dem Gericht, bei dem man sich bewerben möchte, einzureichen:

 

· eine öffentlich beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung

· einen unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf

· eine beglaubigte Ablichtung des Personalausweises sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden

· vier Lichtbilder

· jeweils eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit, zu Schulden sowie zu anderen Gesuchen um Aufnahme in den Referendardienst

· eine Erklärung zu Vorstrafen

· eine Erklärung zum Gesundheitszustand

· ggf. eine Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung

· schließlich ist zu einem späteren Zeitpunkt ein Führungszeugnis (Belegart „O“) nachzureichen

 

Zusätzlich kann der Bewerber in seiner Bewerbung angeben, zu welchem Termin er eingestellt werden möchte, und Ortswünsche nennen.

2. Besonderheit beim OLG Köln

 

Eine Besonderheit hinsichtlich der Voraussetzungen, die ein Bewerber erfüllen muss, gibt es beim OLG Köln, was sich auch auf die einzureichenden Bewerbungsunterlagen auswirkt. Aufgrund der vielen Bewerbungen in diesem OLG-Bezirk muss der Bewerber darlegen, dass er „durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehung dauerhaft mit dem OLG-Bezirk Köln verbunden ist“. Eine derartige engere Beziehung ergibt sich dann, wenn der Bewerber alternativ

 

· mit seinem Ehegatten (Verlobung reicht nicht aus) im Bezirk seinen Wohnsitz begründet hat

· in dem Bezirk aufgewachsen ist

· der Bewerber seit mindestens 2 Jahren im Bezirk seinen Wohnsitz hat

· bereits drei Monate vor Eintritt in den Referendardienst an der juristischen Fakultät der Unis Bonn oder Köln tätig ist und diesen Job auch während des Referendariats fortsetzen möchte.

 

Andere Gründe werden grundsätzlich nicht anerkannt, können jedoch im Einzelfall ausreichen, um dann im Landgerichtsbezirk Aachen eingestellt zu werden. Es wird sich aber auf jeden Fall lohnen, ggf. beim OLG Köln anzurufen und seine persönlichen Gründe zu nennen.

Wichtig ist schließlich, dass der Bewerber diese Umstände in seinem Bewerbungsgesuch darzulegen hat und durch Nachweise belegen muss. Darüber hinaus sind natürlich auch die oben genannten Unterlagen einzureichen.

 

 

3. Anschriften

 

Die Bewerbung ist an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Möglich ist es natürlich auch, sich bei allen drei Oberlandesgerichten zu bewerben. Dies ist dann aber - genauso wie bei einem gleichzeitigen Gesuch in einem anderen Bundesland - in den Anträgen anzugeben. Die Anschriften lauten:

 

An die Präsidentin des

Oberlandesgerichts Düsseldorf

Cecilienallee 3

40474 Düsseldorf

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/index.php

 

An den Präsidenten des

Oberlandesgerichts Hamm

Heßlerstraße 53

59065 Hamm

http://www.olg-hamm.nrw.de

 

An den Präsidenten des

Oberlandesgerichts Köln

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

http://www.olg-koeln.nrw.de

4. Das weitere Verfahren

 

Nach Eingang der vollständigen Bewerbung erhält man eine unverbindliche Mitteilung darüber, wann man voraussichtlich in den Referendardienst eingestellt wird. Dies hängt mit den oben genannten Wartezeiten zusammen. Die tatsächliche Dauer bis zur Einstellung kann jedoch variieren: zum Teil lehnen andere Bewerber einen ihnen angebotenen Referendarplatz ab, ziehen ihre Bewerbung komplett zurück oder aber es gehen nach der eigenen Bewerbung weitere Bewerbungen ein, die aufgrund eines Härtefalls vorrangig berücksichtigt werden.

 

Ungefähr 7 - 10 Wochen vor dem für den Bewerber vorgesehenen Einstellungstermin erhält man dann von der Referendarabteilung ein konkretes Angebot auf einen Referendarplatz an einem Landgericht. Gleichzeitig wird eine Frist gesetzt, bis wann man sich für oder gegen diesen Referendarplatz entschieden haben muss.

 

Nimmt man dieses Angebot an, so tritt man zu dem genannten Zeitpunkt in den Referendardienst ein. Lehnt man es dagegen ab, dann wird man in den OLG-Bezirken Düsseldorf und Köln in der Warteliste, die sich grundsätzlich nach dem Datum des Eingangs der Bewerbung richtet, mit dem Datum der Ablehnung geführt. Praktisch bedeutet dies eine Sperrzeit, die der Wartezeit in dem jeweiligen OLG-Bezirk entspricht.

Das OLG Hamm verfährt bei einer Ablehnung anders: dort wird man komplett von der Warteliste gestrichen. Man muss sich demnach mit allen Unterlagen neu bewerben, wobei eine Bewerbung erst nach einer Sperrfrist von 6 Monaten möglich ist:

 

 

5. Berücksichtigung von Ortswünschen

 

Aussagen darüber, ob bzw. unter welchen Umständen ein Ortswunsch berücksichtigt wird, kann man nicht generell treffen. Dies hängt davon ab, wie viele Wünsche für einen bestimmten Ort von allen Bewerbern abgegeben wurden bzw. welche Gründe man selbst und die anderen für einen bestimmten Ort genannt hat. Wie bereits oben erwähnt gibt es aber erfahrungsgemäß Gerichte, die sehr beliebt sind (wie z.B. Münster als Uni-Stadt mit juristischer Fakultät), wo einem Ortswunsch nur bei gewichtigen Gründen entsprochen werden kann, und Gerichte, für die regelmäßig Restplätze angeboten werden, wo also ein Ortswunsch in der Regel Erfolg haben wird.

IV. Anstellungsform und Vergütung

 

In Nordrhein-Westfalen wird man schon seit längerem nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.

 

Was die Vergütung angeht, so wurde die sogenannte Unterhaltsbeihilfe nach einer deutlichen Senkung im Jahre 2005 nunmehr zum 01.03.2010 auf 982,84 € brutto erhöht. Die Netto-Vergütung ist natürlich je nach Steuerklasse und nach Höhe des Krankenkassenbeitrages von Referendar zu Referendar unterschiedlich. Zusätzlich zum Grundgehalt wird auch ein Familienzuschlag gezahlt, der zurzeit etwa 112 € (voller Ehegattenzuschlag) beträgt. Ein Weihnachts– oder Urlaubsgeld erhält man dagegen in NRW nicht.

V. Ablauf und Inhalt des Referendariats

 

1. Die einzelnen Stationen

 

Das Referendariat ist in NRW folgendermaßen aufgebaut:

 

1.-5. Monat: Zivilrechtsstation    

wobei in den ersten 4 Wochen ein Einführungslehrgang stattfindet (4 Tage die Woche, je nach Landgericht); danach 1 x wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und sonst Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen

 

6.-8. Monat: Strafrechtsstation   

wiederum 2 Wochen Einführungslehrgang; danach 1 x wöchentlich AG und idR Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, evtl. aber auch bei einem Strafrichter

 

9.-11. Monat: Verwaltungsstation

1 x wöchentlich AG bei der Bezirksregierung; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis, Bezirksregierung); möglich ist aber auch ein Auslandsaufenthalt bei einer Botschaft, die Ausbildung bei einer Handels- oder Handwerkskammer, Studium in Speyer (siehe dazu auch unten 2.), etc.

 

12. - 20. Monat: Anwaltsstation  

Einführungslehrgang durch die zuständige RA-Kammer; danach 1 x wöchentlich Fortgeschrittenen-AG (alle drei Rechtsgebiete) und Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist auch eine Station bis zu 3 Monate in der Rechtsabteilung eines Unternehmens

 

im 21. Monat: schriftliches Examen

8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten

 

22.-24. Monat: Wahlstation

Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, Hauptsache die Ausbildung hat annähernd mit was Juristischem zu tun; in dieser Station sind vor allem Auslandsaufenthalte möglich

 

ca. im 5. Monat nach den Klausuren  

die mündliche Prüfung beim LJPA in Düsseldorf

 

 

Grundsätzlich ist ab der 3. Station auch ein Tausch der Stationen möglich. Unserer Erfahrung nach wird das allerdings von den wenigsten Referendaren gemacht, da sich gerade die Anwaltsstation vor dem Examen dazu eignet zu „tauchen“, das heißt nicht mehr in der Praxis bei einem Anwalt zu arbeiten und sich in dieser Zeit ausschließlich auf das Examen vorzubereiten.

 

 

2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)

 

In NRW ist eine Zuweisung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in der Verwaltungs-, Anwalts und auch Wahlstation möglich. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Nordrhein-Westfalen haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).

 

 

3. Die DAV-Anwaltausbildung

 

Möchte man sich schon während des Referendariats in Nordrhein-Westfalen auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier).

4. Der erste Tag bei der Stammdienststelle

 

Viele angehende Referendare fragen sich, wie konkret der erste Tag beim Landgericht abläuft. Deshalb wollen wir hier kurz darauf eingehen:

 

Kurz vor Beginn des Referendariats bekommt man von der Referendarabteilung der Stammdienststelle einen Brief, in dem genau steht, wann man sich wo einzufinden hat. Meist ist dieser Ort im Landgericht nicht zu verfehlen, weil man ja nicht der einzige Rechtsreferendar ist, der an diesem Tag eingestellt wird und sich dort einfinden soll. In unserem Fall folgte eine Begrüßung durch den Vizepräsidenten des Landgerichts. Dann wurden die Formalia abgehandelt, das heißt man unterschreibt eine Menge Zettel, wird förmlich in das „öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis“ aufgenommen und wird zur Verschwiegenheit verpflichtet, was Infos anbelangt, die man durch seinen Dienst bei Gericht erfährt.

Nach dieser Prozedur wurde uns unsere AG-Leiterin für die Zivilrechtsstation vorgestellt und es beginnt das Kennenlernen seiner Referendarskollegen durch eine Vorstellungsrunde.

 

Ob danach sofort in die Materie eingestiegen wird und der erste Unterricht beginnt, ist von Landgericht zu Landgericht (und von AG-Leiter zu AG-Leiter) sehr unterschiedlich. Es schadet nicht, seinen Schönfelder dabei zu haben.

 

Schließlich sei noch auf die Kleidungsfrage eingegangen: da man nicht mehr als Beamter auf Probe eingestellt wird, sondern es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, ist es eher unüblich geworden, am ersten Tag mit Anzug und Krawatte bzw. Kostüm zu erscheinen. Es reicht vollkommen aus, „normal“ gekleidet zu erscheinen, das bedeutet Hemd/Bluse und einer ordentlichen Jeans.

VI. Das zweite Staatsexamen in NRW

 

Im schriftlichen Examen in NRW schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren innerhalb von 2 Wochen am Anfang des 21. Ausbildungsmonats. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.

 

Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Baumbach/Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind (ungefähr 500 €), vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Nordrhein-Westfalen findest Du hier...

 

Im 5. Monat nach den Klausuren kommt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung findet - unabhängig von der Stammdienststelle - immer beim Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf statt. Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch.

 

 

 

VII. Statistik zum zweiten Examen in NRW

 

Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist.

Auffällig ist vor allem die im Jahr 2006 deutlich angestiegene Durchfallquote auf über 21 % der Referendare, die auch in den Folgejahren nicht wesentlich niedriger war. Interessant sind im „Geschäftsbericht über die zweite juristische Staatsprüfung im Jahre 2007“ (klick: hier) die Angaben des LJPA zum Notenverbesserungsversuch, der erst zum Jahr 2007 eingeführt worden ist: Danach konnten sich 79 % der Kandidaten, die zur Notenverbesserung das Examen geschrieben hatten, sich im Ergebnis tatsächlich verbessern. 51,61 % schafften in diesem zweiten Versuch sogar einen Notensprung!

 

 

 

VIII. Notenverbesserung

 

Seit 2007 gibt es für Referendare auch die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu machen. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte hat Folgendes zu beachten:

 

· Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bestehen des Erstversuchs muss man einen Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuchs stellen. Der Antrag ist an den Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes zu richten.

 

· Nach der Gebührenordnung (siehe: hier) ist grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 600 Euro zu zahlen. Die Gebühr ermäßigt sich auf 100 Euro, wen man nach Beginn des schriftlichen Examens auf eine Fortführung verzichtet. Erklärt man den Verzicht innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse, ermäßigt sich die Gebühr zumindest noch auf 400 Euro.

 

 

 

IX. Quellen

 

Internetauftritt der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln

Internetauftritt des Landesjustizprüfungsamts Düsseldorf

Statistiken: LJPA Düsseldorf sowie Bundesministerium der Justiz

Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de

 

 

 

 

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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.

 

Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo; die Autoren der Fotos sind: Dr. Detlef Berntzen sowie Superbass. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden.

I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren

 

Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Bundesländer, das keine der freien Referendarstellen nach Leistung vergibt. Entscheidend für den Zeitpunkt der Einstellung in den Referendardienst ist - abgesehen von Härtefällen - allein der Eingang des Antrags bei dem jeweiligen OLG. Die Examensnote spielt also genauso wenig eine Rolle wie der Umstand, ob man ein „Landeskind“ ist oder nicht.

 

 

 

II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten

 

NRW ist das einzige Bundesland in Deutschland, das monatlich Referendare einstellt. Da für die Einstellung das jeweilige Oberlandesgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Bewerber sein Referendariat ableisten möchte, wird hinsichtlich der Einstellungstermine, der Einstellungsorte und der Wartezeiten im Folgenden nach den drei OLG-Bezirken differenziert:

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Das neue RefBlog!

 

In unserem neuen RefBlog bekommst Du täglich interessante Infos zum Referendariat und zu Themen wie Unterhaltsbeihilfe, Wartezeiten und Restplätze. Außerdem schreiben dort Referendare über ihre Erfahrungen und Erlebnisse in ihrer Referendarausbildung.

 

Auch Du kannst bei diesem Gemeinschafts-Blog mitmachen, egal ob Du bereits Referendar bist oder erst demnächst ins Referendariat startest. Alle notwendigen Informationen dazu findest Du auf dieser Seite!

 

Und hier geht’s zum RefBlog!

 

 

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