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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
Nach der entsprechenden Verordnung (Link) werden die zur Verfügung stehenden Referendarplätze nach folgenden Schlüssel vergeben:
· 35 % der Plätze nach dem Ergebnis des ersten Examens · bis zu 10 % der Plätze gehen an die Bewerber, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte bedeuten würde. · im übrigen werden die Plätze nach Wartezeit vergeben
Härtefall
Wie auch in den anderen Bundesländern ist das Vorliegen eines Härtefalls generalklauselartig formuliert. Ein Härtefall soll aber insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Bewerber
· schwerbehindert oder · nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterhaltspflichtig ist. |
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Bewerbung |
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II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten
1. Einstellungstermine und Einstellungsorte
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgen zweimal im Jahr Einstellungen in den Vorbereitungsdienst, und zwar jeweils zum 01. Juni und zum 01. Dezember eines Jahres.
Stammdienststellen sind die Landgerichte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.
2. Wartezeiten
Hinsichtlich der Wartezeit wird lediglich erwähnt, dass die meisten Bewerber bereits mit der erstmaligen Bewerbung Erfolg hatten. Wartezeiten bestehen daher wohl in der Regel nicht, in Einzelfällen wird man eine Wartezeit von maximal 6 Monaten einrechnen müssen. |
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III. Die Bewerbung
Die Bewerbung ist samt Anlagen an den Präsidenten des OLG Rostock zu senden. Die Anschrift lautet: Oberlandesgericht Rostock - Personalstelle für Referendare - Wallstraße 9 18055 Rostock
1. Bewerbungsunterlagen
Neben dem Zulassungsantrag (Download: hier) sind folgende Unterlagen einzureichen:
· eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung · ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild neueren Datums · eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses · eine Erklärung, ob ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein Disziplinarverfahren anhängig ist bzw. war · ggf. eine beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung · die Vorlage eines Führungszeugnisses (Belegart O) bzw. eine Bescheinigung, dass dieses beantragt wurde
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig eingereicht worden sein. |
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2. Das weitere Verfahren
Nachdem man ein Angebot für eine Referendarstelle bekommen hat, muss man innerhalb von 10 Tagen dem Präsidenten des OLG mitteilen, ob man den Platz annehmen möchte oder nicht. Wird ein Platz nicht rechtzeitig angenommen oder sogar ausdrücklich abgelehnt, wird dieser Referendarsplatz im Nachrückverfahren dem nächsten Bewerber angeboten. Interessant ist die Anmerkung, dass es erfahrungsgemäß bis zur Hälfte aller Plätze sind, die so im Nachrückverfahren vergeben werden. Auch auf eine kurzfristige Einstellung sollte man sich daher einstellen.
3. Ortswunsch
Ortswünsche können geäußert werden. Die Bewerbung bezieht sich aber auch dann auf alle LG-Bezirke. Wenn der Ortswunsch nicht berücksichtigt werden kann, wird man einen Referendarsplatz an einem anderen LG angeboten bekommen. |
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IV. Anstellungsform und Vergütung
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern es besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Laut der „Verordnung zur Regelung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare“ (Link) beträgt das Gehalt der Referendare seit Oktober 2008 875,00 € brutto (vormals: 850,00 €). Sowohl Weihnachts- und Urlaubsgeld als auch vermögenswirksame Leistungen werden allerdings nicht gezahlt. Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass - anders als in vielen anderen Ländern - auch ein Familienzuschlag nicht gewährt wird.
Der große Vorteil des jetzigen Anstellungsverhältnisses gegenüber der Einstellung als Beamter auf Widerruf ist, dass man während des Referendariats Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführt. Nach dem Tag der mündlichen Prüfung, welcher gesetzlich der letzte Tag des Referendariats ist, hat man demnach Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat läuft in Mecklenburg-Vorpommern folgendermaßen ab:
5 Monate: Zivilrechtsstation Einführungslehrgang (2 Wochen); anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
3 Monate: Verwaltungsstation Einführungslehrgang (2 Wochen); wöchentliche Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es auch möglich, diese Station für einen Monat beim Verwaltungsgericht zu verbringen; zudem kommt ein Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Betracht
4 Monate: Strafrechtsstation Einführungslehrgang (1 Woche); wöchentlich AG Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Gericht in Strafsachen (Amts- oder Landgericht)
9 Monate: Anwaltsstation Einführungslehrgang; danach regelmäßig AG; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate auch möglich bei einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. Rechtsabteilung eines Unternehmens)
am Ende der RA-Station: schriftliches Examen 8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Wahlstation im Schwerpunktbereich (Justiz; Rechtsanwalt; Wirtschaft; Verwaltung; Arbeitsrecht; Steuerrecht; Sozialrecht; Europarecht; Internationales Privatrecht)
im 25. Monat: mündliche Prüfung
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Mecklenburg-Vorpommern kommt eine Zuweisung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften nicht nur in der Verwaltungsstation, sondern auch in der Anwalts- und auch Wahlstation in Betracht. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für MV haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Baumbach/Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern findest Du hier...
Nach der Wahlstation die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (Themengebiet ist nicht frei wählbar), auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum innerhalb von 90 Minuten vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Pflichtfächer und den vom Kandidaten gewählten Schwerpunktbereich umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.
VII. Statistik zum zweiten Examen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich folgendes Bild: |
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In Mecklenburg-Vorpommern gab es in den letzten Jahren - wie in fast allen ostdeutschen Ländern - eine überdurchschnittliche Durchfallquote und eine unterdurchschnittliche Anzahl an Prädikatsexamen. Die Durchfallquote liegt - nach einem normalem Niveau in den Jahren 2005 und 2006 - nun wieder bei der 20 % - Marke.
VIII. Notenverbesserung
Informationen zu einem Notenverbesserungsversuch haben wir nirgendwo gefunden, sodass davon auszugehen ist, dass es einen solchen in Mecklenburg-Vorpommern nicht gibt.
IX. Quellen
Internetauftritt des Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Statistiken: Bundesministerium der Justiz Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Landeshauptstadt: Schwerin
Einwohnerzahl: ungefähr 1.7 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 110 Referendare |
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Wartezeit
Im Rahmen der Wartezeit wird in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt, wenn der Bewerber Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet hat. Dann werden der aktuellen Wartezeit fiktiv 12 Monate dazu gerechnet. |












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Auf einen Blick: Die Durchfallquoten im Jahr 2007 |
