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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
In Hessen erfolgt die Auswahl der Referendare, die zu einem Termin eingestellt werden, nach unterschiedlichen Kriterien. So werden die Stellen
· zu 50 % nach Eignung und Leistung der Bewerber, · zu 35 % nach der Anzahl an Wartepunkten und · zu 15 % an Bewerber wegen eines besonderen Härtefalls vergeben.
1. Eignung und Leistung der Bewerber
Die „Eignung und Leistung der Bewerber“ berücksichtigt dabei - wie sich aus der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst ergibt (Link) - allein das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung. Bei identischer Punktzahl zweier Bewerber wird derjenige bevorzugt, der bereits den Wehr- oder Zivildienst bzw. ein freiwilliges soziales Jahr abgeleistet hat. Sonst entscheidet das Los. |
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Bewerbung |
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II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten
In Hessen werden alle zwei Monate Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Zu welchem Monat an den Landgerichten Einstellungen erfolgen, ergibt sich aus der folgenden Tabelle. |
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Auch wenn grundsätzlich 35 % der Referendarstellen nach Warteliste vergeben werden, so gibt es zurzeit tatsächlich keine Wartezeit. Das bedeutet jeder, der sich in Hessen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bewirbt, bekommt zum nächstmöglichen Termin einen Referendarplatz angeboten. Allerdings darf daraus nicht geschlossen werden, dass man auch örtlich an dem Landgericht eingestellt wird, für das man sich beworben hat. Im Zweifel muss man an ein anderes Landgericht ausweichen. |
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III. Die Bewerbung
Die Bewerbung ist in Hessen der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts vorzulegen, in dessen Bezirk der Bewerber seinen ständigen Wohnsitz hat. Für diejenigen Bewerber, die außerhalb Hessens wohnen, gilt abweichend, dass sie ihre Bewerbung bei dem Landgericht einzureichen haben, an dem sie später im Referendariat ausgebildet werden möchten. Die Anschriften der insgesamt 9 möglichen Landgerichte kann einem Merkblatt entnommen werden (siehe: hier).
1. Bewerbungsunterlagen
Der Antrag auf Einstellung in den Referendardienst ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
· eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (zweifach) · einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf (zweifach) · eine Geburtsurkunde (zweifach) sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden (dreifach) · eine amtliche Meldebestätigung · zwei Lichtbilder · einen Fragebogen nach einem Vordruck, welcher auf der Internetseite abrufbar ist (zweifach) (Link) · eine Erklärung zum Gesundheitszustand · schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) neueren Datums an das LG schicken zu lassen
Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass nur die Bewerbungen für einen Termin berücksichtigt werde, die mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vollständig eingegangen sind. |
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2. Das weitere Verfahren
Auch wenn die Bewerbung bei den einzelnen Landgerichten einzureichen ist, entscheidet schließlich die Präsidentin des Oberlandesgericht, wer in den Referendardienst eingestellt werden kann.
Allen Bewerbern, die nach den oben genannten Kriterien eingestellt werden können, wird ein konkretes Angebot unterbreitet. Innerhalb von 10 Tagen haben sie sich dann verbindlich dazu zu äußern, ob sie den Referendarplatz annehmen möchten oder ihn ablehnen. Stellen, die dann nicht besetzt werden konnten, werden den nächsten Kandidaten auf der Liste angeboten („Nachrückverfahren“).
3. Berücksichtigung von Ortswünschen
Zwar kann zurzeit jedem Bewerber zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Referendarplatz angeboten werden; eine Wartezeit besteht also nicht. Jedoch gibt es auch in Hessen Landgerichte, die sehr häufig von den Bewerbern als Erstwunsch genannt werden (wie zum Beispiel Frankfurt). Deshalb wird ausdrücklich auf der Internetseite des JPA Hessen darum gebeten, bei der Bewerbung mindestens zwei weitere Ortswünsche als Ausweichmöglichkeit zu nennen.
Aussagen darüber, ob bzw. unter welchen Umständen ein Ortswunsch berücksichtigt wird, kann man wie immer nicht treffen. Dies hängt davon ab, wie viele Wünsche für einen bestimmten Ort von allen Bewerbern abgegeben wurden bzw. welche Gründe man selbst und die anderen für einen bestimmten Ort genannt hat. |
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IV. Anstellungsform und Vergütung
Auch in Hessen wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Vergütung der Referendare heißt auch in Hessen „Unterhaltsbeihilfe“. Die Höhe der Beihilfe ist in der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare geregelt. Sie beträgt seit dem 01.01.2010 monatlich 942 € brutto. Zudem erhalten Hessische Rechtsreferendare bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Familienzuschlag. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden nicht dagegen gezahlt. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat ist in Hessen folgendermaßen aufgebaut:
1.-4. Monat: Zivilrechtsstation Einführungslehrgang (2 Wochen); anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
5.-8. Monat: Strafrechtsstation Einführungslehrgang (1 Woche); wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer beim Landgericht
9.-12. Monat: Verwaltungsstation Einführungslehrgang (1 Woche); Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es ist auch möglich, bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht zu verbringen
13. - 21. Monat: Anwaltsstation Einführungslehrgang durch die zuständige Rechtsanwalts-Kammer (2 Wochen); teilweise AG (2. bis 5. Monat) und ein Arbeitsrechtslehrgang; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht
im 21. Monat: schriftliches Examen 8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation
Ein Tausch der Stationen - so wie er in anderen Bundesländern möglich ist - ist in Hessen nicht vorgesehen und damit nicht erlaubt.
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Hessen kommt eine Zuweisung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in der Verwaltungs-, Anwalts und auch Wahlstation in Betracht. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Hessen haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Hessen auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Hessen
In Hessen schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (3 Zivilrechts-, 1 Wirtschafts- oder Arbeitsrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren jeweils am Anfang des 21. Ausbildungsmonats, also im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation, und zwar innerhalb von 2 Wochen. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 5 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner und Kopp/Schenke). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Hessen findest Du hier...
Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch., welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.
VII. Statistik zum zweiten Examen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Hessen ergibt sich folgendes Bild: |
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In Hessen sank im Jahr 2006 - entgegen des Bundesdurchschnitts - die Durchfallquote auf 13,8 % und blieb seitdem auch unter dem Durchschnitt aller Länder. Die Anzahl an Prädikatsexamina sank im Jahr 2008 um 3 % und fiel damit unter den bundesweiten Schnitt.
VIII. Notenverbesserung
Seit Januar 2008 gibt es auch in Hessen einen Verbesserungsversuch (vgl. den neuen § 54a des Hessischen Juristenausbildungsgesetzes).
· Ein schriftlicher (formloser) Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens des Erstversuchs beim Justizprüfungsamt zu stellen.
· Die Kosten betragengrundsätzlich 500 €. Man erhält jedoch einen Teilbetrag der Gebühr zurück, wenn man vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurücktritt:
Rücktritt vor Beginn der Klausuren: man erhält die gesamte Gebühr zurück; Rücktritt noch vor Abschluss des schriftlichen Teils: Erstattung in Höhe von 400 Euro; Rücktritt nach Abschluss der Klausuren, aber vor Bekanntgabe der Klausurnoten: 200 Euro Erstattung; Rücktritt innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse: Erstattung i. H. v. 100 Euro.
· Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, eine Anrechnung von Teilleistungen des Erstversuchs ist nicht möglich.
IX. Quellen
Internetauftritt des Justizprüfungsamts Hessen Statistiken: Internetauftritt des Bundesministerium für Justiz Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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Hessen |
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Landeshauptstadt: Wiesbaden
Einwohnerzahl: ungefähr 6 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 920 Referendare |
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2. Wartepunkte
Jeder Bewerber, der bei einem Termin wegen der oben genannten Auswahl trotz vollständiger Bewerbung nicht zum Zuge kam, erhält einen Wartepunkt. Bei der Besetzung der 35 % der Stellen, die dann nach der Anzahl an Wartepunkten verteilt werden, werden jeweils die Bewerber mit den bis dato meisten Wartepunkten ausgewählt. Wichtig ist allerdings noch zu erwähnen, dass bei 2 Bewerbern mit identischer Anzahl an Wartepunkten im Zweifel wiederum derjenige den Referendarplatz erhält, der das erste Staatsexamen erfolgreicher abgeschlossen hat.
3. Besondere Härtefälle
Welche Fälle als „Fälle besonderer Härte“ angesehen werden, wird grundsätzlich in der Verordnung generalklauselartig definiert. Darüber hinaus sind aber folgende Situationen in der Regel als Härtefälle anzusehen:
· die nachgewiesene Schwerbehinderteneigenschaften · besondere soziale und familiäre Umstände, die behördlich nachgewiesen werden können · Zeitverluste bei der Aufnahme und Durchführung des Studiums, insbesondere wegen der Mitgliedschaft in universitären Selbstverwaltungsorganen oder weil das Studium der zweite Bildungsweg des Bewerbers ist
Ein besonderer Härtefall muss auf jeden Fall zeitgleich mit dem Gesuch um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst dargelegt und nachgewiesen werden. |












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Das neue RefBlog!
In unserem neuen RefBlog bekommst Du täglich interessante Infos zum Referendariat und zu Themen wie Unterhaltsbeihilfe, Wartezeiten und Restplätze. Außerdem schreiben dort Referendare über ihre Erfahrungen und Erlebnisse in ihrer Referendarausbildung.
Auch Du kannst bei diesem Gemeinschafts-Blog mitmachen, egal ob Du bereits Referendar bist oder erst demnächst ins Referendariat startest. Alle notwendigen Informationen dazu findest Du auf dieser Seite!
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