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| Kontakt | Impressum | _______________________________
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Bremen |
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Landeshauptstadt: Bremen
Einwohnerzahl: ungefähr 550.000
Neueinstellungen pro Jahr: 75 Referendare |

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Bewerbung |
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III. Die Bewerbung
Zuständig für Bewerbungen für die Einstellung in den Referendardienst ist in Bremen das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen. Die Anschrift lautet:
An den Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Am Wall 198 28195 Bremen http://www.bremen.de/sixcms/list.php?page=01
1. Bewerbungsunterlagen
Neben dem Zulassungsantrag (Vordruck: hier) müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
· ein tabellarischer Lebenslauf · eine beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung · eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde bzw. ggf weiterer Personenstandsurkunden · ein ausgefüllter Personalbogen nebst Lichtbild (der Personalbogen kann hier heruntergeladen werden) · weitere Erklärungen entsprechend des Vordrucks (siehe hier)
2. Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsunterlagen müssen 6 Wochen vor dem Einstellungstermin beim OLG eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können. Die konkreten Bewerbungsfristen können auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen eingesehen werden (siehe: hier; dort Punkt 2.2.).
3. Das weitere Verfahren
Infos zum weiteren Verfahren, insbesondere wann die Zusagen und Ablehnungen verschickt werden, finden sich nicht. |
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IV. Anstellungsform und Vergütung
In Bremen beträgt die Unterhaltsbeihilfe zurzeit 932,00 € brutto. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden nicht gezahlt.
Auch in Bremen wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf eingestellt, sondern man steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land Bremen. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat ist in Bremen laut des „Gesetzes zur Neuordnung der bremischen Juristenausbildung“ (Link) folgendermaßen aufgebaut:
5 Monate: Zivilrechtsstation 3-wöchiger Einführungslehrgang; Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Amts- oder Landgericht)
3,5 Monate: Strafrechtsstation 3-wöchiger Einführungslehrgang; Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Gericht in Strafsachen
3,5 Monate: Verwaltungsstation 3-wöchiger Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Behörde; möglich ist auch ein Studium an der der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; auch ist es in Bremen möglich, die Ausbildung in dieser Station beim Verwaltungs- oder Sozialgericht zu absolvieren
9 Monate: Anwaltsstation Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate kann man auch bei einem Notar, einem Verband oder einer Rechtsabteilung eines Unternehmens verbringen
im 21. Monat: schriftliches Examen 8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Ausbildung im Wahlbereich Folgende Wahlbereiche können gewählt werden: Internationales Recht und Recht der Europäischen Gemeinschaft; Bürgerliches Recht; Wahlbereich Familie; Wirtschaft und Handel; Kriminalwissenschaften; Staat und Verwaltung; Arbeit und Soziales. Auch in diese Station kommt eine Zuweisung an die DHV Speyer in Betracht
anschließend die mündliche Prüfung
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Bremen kann man sich in der Verwaltungs- und Wahlstation (bei Wahl des Bereichs „Staat und Verwaltung“) an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Bremen haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Bremen auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Bremen
Im schriftlichen Examen in Bremen schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren am Ende der Anwaltsstation (21. Ausbildungsmonat). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Bremen findest Du hier...
Nach der Wahlstation kommt dann noch die abschließende mündliche Prüfung. Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus einem Aktenvortrag, der inhaltlich aus dem vom Kandidaten in der Wahlstation gewählten Schwerpunktbereich stammt und auf dem man sich am Tag der mündlichen Prüfung in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch.
VII. Statistik zum zweiten Examen in Bremen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. |
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In Bremen sind die Durchfallquote und die Anzahl an Prädikatsexamina deutlich am Schwanken, sodass man daran grundsätzlich keinen Trend ablesen kann. Auffällig ist aber, dass die Anzahl an Prädikatsexamina die ganzen Jahre über deutlich über dem Bundesdurchschnitt lag, im Jahr 2007 dann aber regelrecht abgestürzt ist und sich fast halbiert hat.
VIII. Notenverbesserung
Auch in Bremen gibt es seit Ende 2007 einen Verbesserungsversuch. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Änderungsgesetz (siehe hier), aus der dazu gehörenden Gebührenordnung (hier) und aus einem Merkblatt des Gemeinsamen Prüfungsamtes für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein (siehe: hier). Danach gilt:
· Der Verbesserungsversuch ist schriftlich beim Gemeinsamen Prüfungsamt zu beantragen.
· Der Antrag hat spätestens 4 Monate nach Ablegen der mündlichen Prüfung des Erstversuchs zu erfolgen.
· Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, Leistungen aus dem Erstversuch können nicht angerechnet werden.
· Der Kandidat wird regelmäßig zum nächstmöglichen Termin nach Antragsstellung geladen. Es gelten dabei folgende Vorlauffristen:
Antragsstellung bis zum 15.02: Klausuren für den Verbesserungsversuch im April Antragsstellung bis zum 15.04: Klausuren für den Verbesserungsversuch im Juni Antragsstellung bis zum 15.06: Klausuren für den Verbesserungsversuch im August Antragsstellung bis zum 15.08: Klausuren für den Verbesserungsversuch im Oktober Antragsstellung bis zum 15.10: Klausuren für den Verbesserungsversuch im Dezember Antragsstellung bis zum 15.12: Klausuren für den Verbesserungsversuch im Februar
· Ein Wechsel des im Erstversuch gewählten Schwerpuntbereichs ist nicht möglich.
· Es wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von grundsätzlich 600 Euro erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich auf 300 Euro, wenn man wegen Nichtteilnahme an den Klausuren nicht besteht oder auf die Fortsetzung des Verbesserungsversuchs innerhalb von 1 Woche nach den Klausuren verzichtet. Verzichtet man auf eine Fortführung des Versuchs innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren oder ist man nach der Bewertung der Klausuren durchgefallen, ermäßigt sich die Gebühr wenigstens um 100 Euro auf dann 500 Euro.
IX. Quellen
Internetauftritt des Senators für Justiz und Verfassung Statistiken: Internetauftritt des Bundesministerium für Justiz Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
Seit Oktober 2007 stellt nun auch das Land Bremen online Informationen zum Rechtsreferendariat bereit. Diese Infos finden sich auf den Seiten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen.
Übersteigt die Anzahl an Bewerbungen die Zahl der freien Referendarstellen werden die Plätze nach folgendem Schlüssel vergeben:
· bis zu 15 % der Plätze werden an die Bewerber vergeben, für die die Versagung der Zulassung einen besonderen Härtefall darstellen würde · bis zu 45 % der Plätze gehen an die Bewerber nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung, die sich bereits erfolglos um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in Bremen beworben haben · die restlichen Plätze werden nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung verteilt (unabhängig von einer vorherigen erfolglosen Bewerbung) |













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II. Einstellungstermine, Wartezeiten
1. Einstellungstermine
In Bremen werden 3 Mal jährlich Referendare eingestellt, nämlich je 25 Referendare zum 01. Februar, zum 01. Juni und zum 01. Oktober.
2. Wartezeiten
Bezüglich der Wartezeiten finden sich auf den Internetseiten keine Infos. Da es aber sicherlich Erfahrungswerte bei den Sachbearbeitern der Referendarstelle geben wird, mit welcher Wartezeit man zu rechnen hat bzw. mit welcher Note im ersten Staatsexamen mit einer Einstellung zum nächstmöglichen Termin rechnen kann, bietet es sich sicherlich an, bei Interesse telefonisch in der Referendarabteilung nachzufragen. Als Ansprechpartner sind auf der Homepage des OLG Frau Tecklenburg-Periscke (0421 / 361 4525) sowie Frau Sanders (0421 / 361 4535) genannt. |

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Das neue RefBlog!
In unserem neuen RefBlog bekommst Du täglich interessante Infos zum Referendariat und zu Themen wie Unterhaltsbeihilfe, Wartezeiten und Restplätze. Außerdem schreiben dort Referendare über ihre Erfahrungen und Erlebnisse in ihrer Referendarausbildung.
Auch Du kannst bei diesem Gemeinschafts-Blog mitmachen, egal ob Du bereits Referendar bist oder erst demnächst ins Referendariat startest. Alle notwendigen Informationen dazu findest Du auf dieser Seite!
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Auf einen Blick: Die Durchfallquoten im Jahr 2007 |
