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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
In Brandenburg spielen für den Fall, dass die Bewerberzahl die Anzahl an freien Referendarsplätzen übersteigt, nach § 11 III BbgJAG folgende drei Kriterien eine Rolle:
· bis zu 20 % der Plätze werden nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung vergeben · bis zu 10 % der Plätze gehen an die Bewerber, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte bedeuten würde. · im übrigen werden die Plätze nach Wartezeit vergeben
Was unter Härtefällen verstanden wird, wird auf der Internetseite des Brandenburgischen OLGs nicht näher erläutert. Da es aber sicherlich Erfahrungswerte geben wird, sollte man sich im Zweifel telefonisch mit der Referendarabteilung in Verbindung setzen und seinen Fall schildern. |
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Bewerbung |
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II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten
1. Einstellungstermine und Einstellungsorte
In Brandenburg werden - ebenso wie in Berlin - viermal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Die Einstellungen erfolgen jeweils zum Monatsbeginn im Februar, Mai, August und November. In welchem Monat Referendare an den Landgerichten eingestellt werden, ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
2. Wartezeiten
Der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts lässt sich nur entnehmen, dass Wartezeiten bestehen. Wie lang die Wartezeiten zurzeit sind, wird nicht genannt. In der Vergangenheit war es jedoch in etwa so, dass Bewerber weniger als 6 Monate warten mussten, bevor ihnen ein Referendarplatz angeboten wurde.
Ausdrücklich wird jedoch noch darauf hingewiesen, dass die Wartezeit erst nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen und dem gewünschten Einstellungstermin beginnt. |
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III. Die Bewerbung
Der Antrag auf Einstellung ist in Brandenburg an folgende Adresse zu senden:
An den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - Referendarabteilung - 14767 Brandenburg an der Havel
1. Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung soll der Bewerber den „Bewerbervordruck“ nebst den Anlagen „Ref01“, „Ref02“ und „Ref03“ verwenden, die auf der Seite des OLG abrufbar sind (Link). Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
· eine Erklärung darüber, zu welchem Datum und in welchem LG-Bezirk die Einstellung gewünscht wird · eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung · ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild · eine Geburtsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden · eine einfache Ablichtung des Abiturzeugnisses · eine Bescheinigung über abgeleisteten Zivil-, Wehr- oder Sozialdienst · ggf. eine Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung · ggf. die beglaubigte Einbürgerungsurkunde
Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass die Anträge bis zum 05.11 (für Einstellung im Februar), zum 05.02. (für Einstellung im Mai), zum 05.05. (für Einstellung im August) sowie zum 05.08. (für Einstellung im November) beim OLG Brandenburg eingegangen sein müssen. Es wird jedoch grundsätzlich eine Nachfrist von weiteren 4 Wochen gewährt, um in dieser Zeit Unterlagen nachzureichen. |
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2. Das weitere Verfahren
Zum weiteren Bewerbungsverfahren sind nicht viele Informationen zu finden. Es wird nur erwähnt, dass nach der grundsätzlichen Verteilung der Plätze nach dem oben genannten Schlüssel, drei Nachrückverfahren durchgeführt werden, falls Referendarplätze von Bewerbern nicht angenommen worden sind. Und nach diesen drei Nachrückverfahren werden noch vorhandene Plätze kurzfristig telefonisch oder per Email angeboten.
3. Ortswunsch
Die Bewerber sollen zwar ausdrücklich angeben, in welchem LG-Bezirk sie eingestellt werden möchten. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass dann auch ein Angebot für einen Referendarplatz in genau diesem LG-Bezirk unterbreitet wird. Vielmehr bezieht sich eine Bewerbung grundsätzlich auf den gesamten OLG-Bezirk und damit auf alle 4 Landgerichte. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat ist in Brandenburg folgendermaßen aufgebaut:
4 Monate: Zivilrechtsstation Einführungslehrgang (4 Wochen mit je 4 Terminen); anschließend regelmäßig 1 Mal pro Woche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
3,5 Monate: Strafrechtsstation Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentlich AG mit 3 Klausuren (staatsanwaltliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt
3,5 Monate: Verwaltungsstation Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentliche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche oder behördliche Sicht) sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; in Brandenburg ist es aber nicht möglich, diese Station beim Verwaltungsgericht oder an der DHV in Speyer (siehe aber unten 2.) zu verbringen
9 Monate: Anwaltsstation Einführungslehrgang (3 Wochen mit je 4 Terminen); anschließend regelmäßig AG inklusive Klausurenkurs; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate auch möglich bei einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. Rechtsabteilung eines Unternehmens)
im 20. Monat: schriftliches Examen 7 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Wahlstation
24. Monat: Lehrgang zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag 4 Wochen mit je 2 Terminen pro Woche
im 25. Monat: mündliche Prüfung
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Brandenburg kann man sich in der Anwalts und Wahlstation an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Brandenburg haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Brandenburg auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Brandenburg
In Brandenburg schreibt man im schriftlichen Examen 7 Klausuren (2 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausur nach Wahl des Kandidaten aus einem der drei Bereiche). Geschrieben werden die Klausuren jeweils am Anfang des 20. Ausbildungsmonats, also im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation, und zwar innerhalb von 2 Wochen. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Brandenburg findest Du hier...
Nach der Wahlstation folgt dann im 25. Monat die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (sogenannter „berufspraktischer Teil“) mit anschließendem Vertiefungsgespräch, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Pflichtfächer und das vom Kandidaten gewählten Wahlfach umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.
VII. Statistik zum zweiten Examen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Brandenburg ergibt sich folgendes Bild: |
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In Brandenburg ist es leider ganz offensichtlich, dass die Durchfallquote deutlich über dem Bundesdurchschnitt und die Anzahl an Prädikatsexamina deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch im Jahr 2007 hat sich dieser Trend fortgesetzt, die Durchfallquote ist sogar auf knapp 30 % angestiegen; 2008 fiel sie dann wieder auf „nur noch“ gut 20 %.
VIII. Notenverbesserung
In Brandenburg ist genauso wie in Berlin inzwischen ein Notenverbesserungsversuch eingeführt worden (vgl. hier). Es gelten folgende Einzelheiten:
· Der Notenverbesserungsversuch muss schriftlich beantragt werden.
· Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung zu beantragen.
· Die Zulassung zum Verbesserungsversuch erfolgt dann für die übernächste Prüfungskampagne bezogen auf den Monat, in dem die mündliche Prüfung für den Erstversuch stattfand, also:
mündliche Prüfung (Erstversuch) im Februar: Klausuren des Verbesserungsversuchs im Juni mündliche Prüfung (Erstversuch) im Mai: Klausuren des Verbesserungsversuchs im September mündliche Prüfung (Erstversuch) im August: Klausuren des Verbesserungsversuchs im Dezember mündliche Prüfung (Erstversuch) im November: Klausuren des Verbesserungsversuchs im März
· Die Prüfungsgebühr beträgt grundsätzlich 600 Euro. Tritt man vor Beginn der Klausuren vom Verbesserungsversuch zurück, ermäßigt sich diese Gebühr auf 100 Euro. Verzichtet man auf die Fortsetzung des Verbesserungsversuch innerhalb von 15 Wochen nach der schriftlichen Prüfung bzw. besteht man den Versuch nach den Klausuren nicht, ermäßigt sich die Gebühr auf 400 Euro.
IX. Quellen
Internetauftritt des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Internetauftritt des GPA Berlin/Brandenburg Statistiken: Internetauftritt des Bundesministerium für Justiz Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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Brandenburg |
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Landeshauptstadt: Potsdam
Einwohnerzahl: ungefähr 2,5 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 200 Referendare |











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IV. Anstellungsform und Vergütung
In Brandenburg wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
In Brandenburg wurde die Unterhaltsbeihilfe im Jahr 2010 gleich zwei Mal erhöht: Sie beträgt nun 1046,25 Euro brutto. Darüber hinaus erhalten Referendare in Brandenburg bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Familienzuschlag (z. Zt. ca. 110 Euro, wenn der Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst tätig ist). Weitere Leistungen wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden dagegen nicht gezahlt. |

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Das neue RefBlog!
In unserem neuen RefBlog bekommst Du täglich interessante Infos zum Referendariat und zu Themen wie Unterhaltsbeihilfe, Wartezeiten und Restplätze. Außerdem schreiben dort Referendare über ihre Erfahrungen und Erlebnisse in ihrer Referendarausbildung.
Auch Du kannst bei diesem Gemeinschafts-Blog mitmachen, egal ob Du bereits Referendar bist oder erst demnächst ins Referendariat startest. Alle notwendigen Informationen dazu findest Du auf dieser Seite!
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