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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
In Berlin spielen für den Zeitpunkt, wann man in den Referendardienst eingestellt wird, mehrere Faktoren eine Rolle. So wird die Examensnote berücksichtigt, wie in anderen Bundesländern auch soziale Härtefälle gesondert bewertet und schließlich auch darauf geschaut, ob der Bewerber bereits das erste Staatsexamen in Berlin geschrieben hat oder nicht. Im Einzelnen werden die Plätze nach folgendem Schlüssel vergeben:
· bis zu 20 % der Plätze werden an die Bewerber vergeben, deren Ergebnis in der ersten Staatsprüfung mindestens 10 Punkte betrug · bis zu 10 % der Plätze gehen an die Bewerber, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte bedeuten würde.
Von den Referendarplätzen, die nach dieser Verteilungsrunde übrig geblieben sind, werden · bis zu 80 % an die Bewerber vergeben, die auch die erste Staatsprüfung in Berlin abgelegt haben · bis zu 20 % an sonstige Bewerber. |
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Bewerbung |
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II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten
1. Einstellungstermine und Einstellungsort
In Berlin werden viermal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Die Einstellungen erfolgen jeweils zum Monatsbeginn im Februar, Mai, August und November. Zu jedem Termin stehen ca. 180 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Das Ausbildungsgericht ist im Stadtstaat Berlin immer das Kammergericht Berlin.
2. Wartezeiten
Vorbildlich sind die Infos auf den Internetseiten des Kammergerichts zu den Wartezeiten:
Grundsätzlich kann demnach zwar keine grundsätzliche Aussage darüber getroffen werden, wie lange die Wartezeit für den einzelnen Bewerber ausfallen wird. Dies hängt allein schon mit dem oben dargestellten Verteilungsschlüssel zusammen, da es von Termin zu Termin immer unterschiedlich sein wird, wie viele Bewerber im ersten Examen über 10 Punkte erreicht oder in Berlin ihr erstes Examen geschrieben haben.
Nichts desto trotz kann zumindest eine Prognose getroffen werden, wenn man sich die Wartezeiten ansieht, die in den letzten Einstellungsterminen in Berlin für die Bewerber bestanden. Danach
· konnten alle Bewerber eingestellt werden, die im ersten Examen mehr als 10 Punkte erreicht haben, · betrug die Wartezeit bei den Bewerbern, die weniger als 10 Punkte im ersten Examen, aber das erste Examen ebenfalls in Berlin abgelegt hatten, 3 Monate, · betrug die Wartezeit bei den Bewerbern, die weder 10 Punkte erreicht noch in Berlin das erste Examen geschrieben hatten, gut 14 Monate.
Wichtig ist auch hier der abschließende Hinweis, dass manche Bewerber bei der Wartezeit begünstigt werden. So gilt der Antrag bei Bewerbern, die mindestens 6 Monate Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet bzw. ein freiwilliges soziales Jahr absolviert haben, der Antrag auf Einstellung als vor 6 Monaten gestellt. Das bedeutet, dass diese Bewerber bereits mit einer fiktiven Wartezeit von 6 Monaten starten. Dies muss man bei den oben genannten Wartezeiten berücksichtigen.
Da davon ausgegangen werden kann, dass das Kammergericht die Prognose nach neuen Einstellungsterminen anpassen wird, lohnt sich in jedem Fall ein Blick auf die Internetseite (Link), um sich einen Überblick über die aktuellen Wartezeiten zu verschaffen. Man sollte sich aber auch nicht scheuen, zum Telefon zu greifen und die aktuelle Situation zu erfragen. |
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III. Die Bewerbung
In Berlin ist die Bewerbung an die Präsidentin des KG Berlin zu richten. Die Anschrift lautet:
An die Präsidentin des Kammergerichts Berlin Dezernat Aus– und Fortbildung - Referat für Referendarangelegenheiten - Salzburger Straße 21-25 10825 Berlin-Schöneberg
1. Bewerbungsunterlagen
Als Antrag steht ein Vordruck auf der Internetseite des Kammergerichts zum Download bereit (siehe: hier). Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
· eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung · das ausgefüllte und unterschriebene Personalblatt (Link) · ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf · eine Geburtsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden · ein aktuelles Lichtbild, auf dessen Rückseite der Name zu vermerken ist · eine Bescheinigung über abgeleisteten Zivil-, Wehr- oder Sozialdienst · ggf. beglaubigte Urkunden über die Verleihung akademischer Grade · ggf. beglaubigte Nachweise über das Vorliegen einer Schwerbehinderung · ggf. die beglaubigte Einbürgerungsurkunde · wenn der Bewerber nicht deutscher Staatsangehöriger ist, die beglaubigte Kopie des Reisepasses
Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass die Anträge mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin beim Gericht vollständig eingegangen sein sollen. |
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2. Das weitere Verfahren
Die Referendarplätze werden nach dem oben genannten Schlüssel an die Bewerber verteilt und diesen angeboten. Plätze, die von Bewerbern nicht angenommen wurden, werden bis zum Einstellungstermin den in der Bewerberliste nachfolgenden Personen angeboten. Erhält man bis zum Einstellungstermin kein schriftliches Angebot, muss man davon ausgehen, dass man nicht berücksichtigt werden konnte.
Ist diese der Fall, dann muss man innerhalb der nächsten 10 Wochen dem Kammergericht mitteilen, dass man an der Bewerbung festhält (sogenannte „Rückmeldung“; Vordruck: hier). Macht man dies nicht, wird man für den nächsten Einstellungstermin nicht berücksichtigt. Unterbleibt die Rückmeldung auch dann ein zweites Mal, wird der Bewerber komplett aus der Liste gestrichen und erhält seine Bewerbung vom Kammergericht zurückgeschickt. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat ist in Berlin folgendermaßen aufgebaut:
4 Monate: Zivilrechtsstation Einführungslehrgang (4 Wochen mit je 4 Terminen); anschließend regelmäßig 1 Mal pro Woche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
3,5 Monate: Strafrechtsstation Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentlich AG mit 3 Klausuren (staatsanwaltliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt
3,5 Monate: Verwaltungsstation Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentliche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche oder behördliche Sicht) sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde. Möglich ist auch die Zuweisung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) in Speyer
9 Monate: Anwaltsstation Einführungslehrgang durch die zuständige Rechtsanwalts-Kammer (3 Wochen mit je 4 Terminen); regelmäßig AG inklusive Klausurenkurs; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate auch möglich bei einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. Rechtsabteilung eines Unternehmens). Auch hier kommt eine Zuweisung an die DHV Speyer in Betracht
im 20. Monat: schriftliches Examen 7 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Wahlstation
24. Monat: Lehrgang zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag 4 Wochen mit je 2 Terminen pro Woche
im 25. Monat: mündliche Prüfung
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Berlin kann man sich in der Verwaltungs-, Anwalts und auch Wahlstation an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Berlin haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Berlin auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Berlin
In Berlin schreibt man im schriftlichen Examen 7 Klausuren (2 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausur nach Wahl des Kandidaten aus einem der drei Bereiche). Geschrieben werden die Klausuren jeweils am Anfang des 20. Ausbildungsmonats, also im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation, und zwar innerhalb von 2 Wochen. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für die Berliner Referendare findest Du hier...
Nach der Wahlstation folgt dann im 25. Monat die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (sogenannter „berufspraktischer Teil“) mit anschließendem Vertiefungsgespräch, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Pflichtfächer und das vom Kandidaten gewählten Wahlfach umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.
VII. Statistik zum zweiten Examen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Berlin ergibt sich folgendes Bild: |
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Auffällig ist in Berlin die im Jahr 2006 sprunghaft angestiegene Durchfallquote auf knapp ein Viertel aller Kandidaten, die dann aber 2007 und 2008 wieder auf ein normales Maß sank. Die Quote der Prädikatsexamina stieg im Jahr 2007 erstmals über 20 % und blieb auch 2008 auf diesem hohen Niveau.
VIII. Notenverbesserung
In Berlin und Brandenburg ist inzwischen ein Notenverbesserungsversuch eingeführt worden (vgl. hier). Es gelten folgende Einzelheiten:
· Der Notenverbesserungsversuch muss schriftlich beantragt werden.
· Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung zu beantragen.
· Die Zulassung zum Verbesserungsversuch erfolgt dann für die übernächste Prüfungskampagne bezogen auf den Monat, in dem die mündliche Prüfung für den Erstversuch stattfand, also:
mündliche Prüfung (Erstversuch) im Februar: Klausuren des Verbesserungsversuchs im Juni mündliche Prüfung (Erstversuch) im Mai: Klausuren des Verbesserungsversuchs im September mündliche Prüfung (Erstversuch) im August: Klausuren des Verbesserungsversuchs im Dezember mündliche Prüfung (Erstversuch) im November: Klausuren des Verbesserungsversuchs im März
· Die Prüfungsgebühr beträgt grundsätzlich 600 Euro. Tritt man vor Beginn der Klausuren vom Verbesserungsversuch zurück, ermäßigt sich diese Gebühr auf 100 Euro. Verzichtet man auf die Fortsetzung des Verbesserungsversuch innerhalb von 15 Wochen nach der schriftlichen Prüfung bzw. besteht man den Versuch nach den Klausuren nicht, ermäßigt sich die Gebühr auf 400 Euro.
IX. Quellen
Internetauftritt des Kammergerichts Berlin Internetauftritt des GPA Berlin/Brandenburg Statistiken: Internetauftritt des Bundesministerium für Justiz Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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Berlin |
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Landeshauptstadt: Berlin
Einwohnerzahl: ungefähr 3,4 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 720 Referendare |
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Besondere Härtefälle
Auch in Berlin werden grundsätzlich die Fälle, die eine „besondere Härte“ darstellen, abstrakt definiert. Danach muss eine Zurückstellung des Bewerbers ihn „infolge persönlicher oder sozialer Hinsicht unzumutbar benachteiligen“. Es wird aber darüber hinaus auf die Rechtsprechung des Berliner Verwaltungsgerichts verwiesen, wonach an die Benachteiligung besonders strenge Maßstäbe anzulegen sind. Als Fälle, die in den vergangenen Jahren akzeptiert wurden, werden auf der Internetseite des Kammergerichts genannt:
· der Bewerber ist chronisch krank und hat dadurch eine geringe Lebenserwartung · der Bewerber hat wegen eigener Krankheit oder wegen der Pflege eines erkrankten Familienmitglieds eine wesentliche Ausbildungsverzögerung erlitten, das heißt er konnte über einen längeren Zeitraum seinem Studium nicht nachgehen · im Prüfungsverfahren gab es Verfahrensfehler bzw. es schloss sich ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren an, sodass der Bewerber erst viel später die mündliche Prüfung ablegen konnte · der Bewerber ist schwerbehindert (mindestens ein Grad der Behinderung von 50 %) und hat in Berlin studiert
Wichtig ist abschließend der Hinweis, dass das Vorliegen eines Härtefalls spätestens 2 Monate vor dem begehrten Einstellungstermin dargelegt und natürlich auch nachgewiesen worden sein muss. |













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IV. Anstellungsform und Vergütung
Auch in Berlin besteht zwischen dem Land und dem Referendar ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“ (vgl. § 10 I 2 JAG).
Der Grundbetrag beträgt laut Angaben der Referendarabteilung 870 € brutto, der zwischenzeitlich aber auf 908,79 € brutto angehoben wurde. Zudem erhält man als Referendar bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Familienzuschlag. Informationen dazu, ob noch Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt werden, haben wir nicht gefunden. Es muss also davon ausgegangen werden, dass man dies als Referendar nicht bekommt.
Der große Vorteil des jetzigen Anstellungsverhältnisses gegenüber der Einstellung als Beamter auf Widerruf ist, dass man während des Referendariats Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführt. Nach dem Tag der mündlichen Prüfung, welcher gesetzlich der letzte Tag des Referendariats ist, hat man demnach Anspruch auf Arbeitslosengeld. |

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Auf einen Blick |

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Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe in den einzelnen Bundesländern |