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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
Nach welchen Kriterien in Bayern die freien Referendarstellen vergeben werden (wie zum Beispiel Leistung, Wartezeit und Härtefälle), wird weder auf den Internetseiten des Justizministeriums noch auf den Seiten der Oberlandesgerichte näher erläutert. Dies ist jedoch auch praktisch uninteressant, da jedem Bewerber zurzeit ein Referendarsplatz angeboten werden kann und keine Wartezeiten bestehen.
II. Einstellungstermine, Ausbildungsorte und Wartezeiten
1. Einstellungstermine
Einstellungstermine sind in Bayern der April sowie der Oktober eines jeden Jahres. Es werden also 2 Mal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt. |
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| Kontakt | Impressum | _______________________________
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Bayern |
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Landeshauptstadt: München
Einwohnerzahl: ungefähr 12,5 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 1.200 Referendare |

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Bewerbung |
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2. Ausbildungsorte
Ausgebildet werden die Referendare an den Land- und Amtsgerichten des jeweiligen OLG-Bezirks. Bereits in der Bewerbung soll man bis zu 3 dieser Gerichte nennen, an denen man in der ersten Station ausgebildet werden möchte. Die theoretische Ausbildung findet in der Regel an dem jeweiligen Landgericht statt. Folgende Landgerichtsbezirke gibt es:
· im OLG-Bezirk Bamberg: die Landgerichte Aschaffenburg (zum Teil findet die theoretische Ausbildung in Schweinfurt oder Würzburg statt), Bamberg, Bayreuth, Coburg (die theoretische Ausbildung findet am LG Bamberg statt), Hof (die theoretische Ausbildung findet am LG Bayreuth statt), Schweinfurt sowie das Landgericht Würzburg · im OLG-Bezirk München: die Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau sowie das Landgericht Traunstein · im OLG-Bezirk Nürnberg: die Landgerichte Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg sowie das Landgericht in Weiden in der Oberpfalz; (für alle Landgerichte gilt: die Einführungslehrgänge in der Zivil- und Strafrechtsstation finden immer in Nürnberg und Regensburg statt).
3. Wartezeiten
Bislang konnte jedem Bewerber immer zum nächsten Einstellungstermin ein Referendarplatz angeboten werden. Wartezeiten bestehen also in Bayern nicht. |
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III. Die Bewerbung
Die Bewerbung ist in Bayern an den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zu senden, in dessen Bezirk man eingestellt werden möchte. Die Anschriften haben wir unten aufgeführt. Auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte kann man jeweils Vordrucke downloaden (OLG Bamberg: hier; OLG München: hier; OLG Nürnberg: hier). Alle weiteren Unterlagen, die man einreichen muss, haben wir Euch im nachfolgenden Punkt aufgelistet.
1. Bewerbungsunterlagen
Neben dem Zulassungsantrag samt Anlagen sind folgende Unterlagen der Bewerbung beizufügen:
· drei Lichtbilder · die unbeglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses · eine öffentlich beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung · einen eigenhändig unterschriebenen Lebenslauf · eine Geburtsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden · ggf. die beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises · ggf. die beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung · schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen
Bewerbungen müssen spätestens Mitte Januar (für den Einstellungstermin April) bzw. Mitte Juli (für den Einstellungstermin Oktober) bei dem jeweiligen Oberlandesgericht eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können. Genaue Bewerbungsfristen werden jeweils in den Merkblättern genannt, die auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte abrufbar sind und ständig aktualisiert werden. |
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2. Anschriften
Die Bewerbung ist an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Die Anschriften lauten:
An die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg Wilhelmsplatz 1 96045 Bamberg
An den Präsidenten des Oberlandesgerichts München Prielmayerstraße 5 80335 München
An den Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg Fürther Straße 110 90429 Nürnberg |
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3. Das weitere Verfahren
Ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin erhält man einen schriftlichen Bescheid, an welchem Gericht man eingestellt wird. Voraussetzung dafür ist, dass man seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hatte. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es Sache des Bewerbers ist, auf die Vollständigkeit zu achten. Einen Hinweis von der Referendarabteilung erhält man nicht!
Die sogenannten „Mehrfachbewerber“, die sich auch bei anderen OLGs um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beworben haben, erhalten einen Einstellungsbescheid nur dann, wenn sie bis zu einem bestimmten Termin, der in den Merkblätter vermerkt ist, schriftlich angezeigt haben, dass sie die Bewerbungen bei den anderen Oberlandesgerichten zurückgenommen haben.
4. Berücksichtigung von Ortswünschen
Es wird versucht, Ortswünsche der Bewerber zu berücksichtigen. Deshalb sollte man in der Bewerbung nicht nur 3 Wunschgerichte nennen, an denen man ausgebildet werden möchte. Man muss darüber hinaus auch in der Bewerbung darlegen, warum man einem bestimmten Ort zugewiesen werden möchte. Gründe können zum Beispiel familiäre Dinge sein (Heirat; Kinder; Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen) oder aber sich daraus ergeben, dass man beispielsweise an der juristischen Fakultät einer Universität tätig ist und deshalb an das Gericht in dieser Stadt zugewiesen werden möchte.
Das OLG Bamberg weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass insbesondere für die Universitätsstädte Bayreuth und Würzburg mehr Ortswünsche eingehen als es Referendarsplätze gibt. Möchte man sein Referendariat dennoch an einem dieser beiden Landgerichte absolvieren, muss man seine Gründe ausführlich darlegen und ggf. nachweisen. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Seit dem Herbst 2005 läuft das Referendariat in Bayern folgendermaßen ab:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation Einführungslehrgang (ca. 2 Wochen); danach Arbeitsgemeinschaft und sonst Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
6.-8. Monat: Strafrechtsstation Einführungslehrgang; danach AG und idR Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, evtl. aber auch bei einem Strafrichter
9.-12. Monat: Verwaltungsstation Einführungslehrgang; dann AG sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis); möglich ist es auch, bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht zu verbringen. Außerdem ist eine Zuweisung an die Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) möglich
13. - 21. Monat: Anwaltsstation Einführungslehrgang; danach AG und Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist auch eine Station bis zu 3 Monate in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, einem Verband oder einem Notar. Auch in dieser Station kann man sich der DHV zuweisen lassen
am Ende des 20. Monats und im 21. Monat: schriftliches Examen 11 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Pflichtwahlpraktikum in einem der folgenden Bereiche: Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschaft, Arbeit- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht, Steuerrecht. Bei Wahl des Bereichs 2 („Verwaltung“) kann man sich der DHV Speyer zuweisen lassen
im 25. oder 26. Monat: mündliche Prüfung
In Bayern werden neben den Einführungslehrgängen und den stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften zusätzlich zur Vorbereitung auf das Examen Lehrgänge zum Arbeitsrecht, Steuerecht, Europarecht und zur Rechtsgestaltung angeboten. Ausführliche Infos zum Aufbau und Inhalt des Referendariats in Bayern findet man in einer Broschüre, die auf den Internetseiten des Bayerischen Justizministeriums abrufbar ist (siehe: hier).
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Bayern kommt also eine Zuweisung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften sowohl in der Verwaltungs–und Anwaltsstation als auch im Rahmen des Pflichtwahlpraktikums bei Wahl des Bereichs „Verwaltung“ in Betracht. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Bayern haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Bayern auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Bayern
Im schriftlichen Examen in Bayern schreibt man 11 Klausuren (5 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 4 Ö-Rechts-Klausuren, davon mindestens eine aus dem Steuerrecht). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 7 Kommentare: Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Baumbach/Hopt. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Bayern findest Du hier...
Im 5. oder 6. Monat nach den Klausuren kommt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung findet in der Regel in München oder Nürnberg statt.
VII. Statistik zum zweiten Examen in Bayern
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Bayern ergibt sich folgendes Bild: |
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In Bayern ist die Durchfallquote im Jahr 2007 doch deutlich angestiegen, nachdem sie die Jahre davor recht konstant bei zwölfeinhalb Prozent lag. Etwas unterdurchschnittlich ist in Bayern die Anzahl an Prädikatsexamina, wobei wir das „kleine bayerische Prädikat“ (befriedigend) nicht dazu zählen.
VIII. Notenverbesserung
Auch in Bayern kann man einen Notenverbesserungsversuch machen. Angaben über die Kosten haben wir zwar auf den Internetseiten nicht gefunden. Jedoch kann man hier das Anmeldeformular downloaden.
IX. Quellen
Internetauftritt der Oberlandesgerichte Bamberg, München und Nürnberg Internetauftritt des Justizministeriums Bayern Statistiken: Landesjustizprüfungsamt Bayern sowie Bundesministerium der Justiz Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo; der Autor der Fotos ist Bubo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |













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IV. Anstellungsform und Vergütung
In Bayern werden die Referendare bereits seit dem Jahr 2000 in einem „öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“ im Vorbereitungsdienst ausgebildet.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt zurzeit 1046,52 € brutto im Monat. Die Netto-Vergütung ist je nach Steuerklasse und nach Höhe des Krankenkassenbeitrages von Referendar zu Referendar unterschiedlich. Zusätzlich zu diesem Grundbetrag werden vermögenswirksame Leistungen sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen gegebenenfalls ein Familienzuschlag gezahlt. Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld gibt es dagegen für Rechtsreferendare in Bayern nicht mehr. |

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