I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren

 

Die genaue Art und Weise, nach welchen Kriterien die freien Referendarplätze in Baden-Württemberg verteilt werden, ist in der „Verordnung über Zulassungsbeschränkungen für den juristischen Vorbereitungsdienst“ geregelt.

 

Diese Verordnung hat jedoch zurzeit keine praktische Relevanz, da in Baden-Württemberg jedem Bewerber eine Referendarstelle angeboten werden kann.

 

 

 

II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten

 

1. Einstellungstermine

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Bewerbung

In Baden-Württemberg werden zwei Mal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt, und zwar - genauso wie in Bayern - jeweils zum 01. April und zum 01. Oktober eines Jahres.

 

 

2. Einstellungsorte

 

Die Referendare werden an den Landgerichten in Baden-Württemberg in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Folgende Landgerichte kommen daher als Einstellungsorte in Betracht:

 

· im OLG-Bezirk Karlsruhe: die Landgerichte Baden-Baden (weitere Infos zum LG von den dortigen Referendare finden sich hier), Freiburg (klick: hier), Heidelberg (siehe hier), Karlsruhe (umfangreiche Infos vom Personalrat gibt’s hier), Konstanz (hier), Mannheim (Infos der Referendare Mannheim: hier), Mosbach (klick: hier), Offenburg (siehe auch die Infos hier) sowie das Landgericht Waldshut-Tiengen (siehe hier)

 

· im OLG-Bezirk Stuttgart: die Landgerichte Ellwangen (weitere Infos zu diesem LG-Bezirk finden sich hier auf der Referendar-Homepage), Hechingen, Heilbronn (weitere Infos zum LG-Bezirk finden sich in der „Referendariatsbroschüre“, klick: hier), Ravensburg (Infos dazu hier), Rottweil, Stuttgart, Tübingen sowie das Landgericht Ulm (Seite Rechtsreferendare Ulm hier)

 

Bereits im Zulassungsantrag soll der Bewerber Wünsche angeben, an welchem Landgericht er eingestellt werden möchte.

 

 

3. Wartezeit

 

Auch wenn nicht sämtliche Ortswünsche berücksichtigt werden können (siehe unten beim Punkt Bewerbung), kann doch jedem Bewerber ein Referendarplatz angeboten werden. Es besteht zurzeit in Baden-Württemberg keine Wartezeit.

III. Die Bewerbung

 

 

 

In Baden-Württemberg ist die Bewerbung an das Oberlandesgericht zu senden, in dessen Bezirk der Bewerber ausgebildet werden möchte. Die Anschriften der OLGs haben wir Euch unten aufgeführt.

 

 

 

 

1. Bewerbungsunterlagen

 

Neben dem Zulassungsantrag (Vordruck: hier) müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

 

· eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (zweifach)

· einen handgeschriebener und unterschriebenen Lebenslauf neueren Datums

· eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses

· ein Lichtbild, auf dessen Rückseite der Nachname zu vermerken ist

· ggf. eine beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung

· ggf. eine Kopie des Schwerbehindertennachweises

· schließlich ist ein Führungszeugnis „für eigene Zwecke“ zu beantragen und dann selbst zum OLG zu senden (wobei darauf hingewiesen wird, dass mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen ist)

 

Auf der einen Seite soll die Bewerbung nicht früher als 6 Monate vor dem Einstellungstermin eingereicht werden. Auf der anderen Seite muss die Bewerbungen sehr frühzeitig beim OLG vorliegen: Denn Bewerbungen müssen bis zum 30. November (für den Einstellungstermin im April) bzw. bis zum 31. Mai (für den Einstellungstermin im Oktober) beim OLG eingegangen sein. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen.

 

 

2. Anschriften

 

Die Bewerbung ist an das OLG zu senden, in dessen Bezirk man das Referendariat machen möchte. Die Anschriften lauten:

 

Oberlandesgericht Karlsruhe

- Verwaltungsabteilung -

Hoffstraße 10

76133 Karlsruhe

 

Oberlandesgericht Stuttgart

- Verwaltungsabteilung -

Olgastraße 2

70182 Stuttgart

3. Das weitere Verfahren

 

Nach dem Einreichen der Bewerbung erhält man eine Eingangsbestätigung von der Referendarabteilung des jeweiligen Oberlandesgerichts. Ist die Bewerbung nicht vollständig, wird sie unbearbeitet an den Bewerber zurück geschickt.

 

Ist die Bewerbung vollständig und konnte der Bewerber beim Einstellungstermin berücksichtigt werden, erhält er gut 1 Monat vor Einstellung ein konkretes Angebot für eine Referendarstelle. Gleichzeitig wird eine Frist gesetzt, bis wann der Bewerber die Annahme des Platzes erklärt haben muss. Nimmt jemand einen Platz nicht an oder lehnt ihn sogar ausdrücklich ab, so gilt dies als Rücknahme der Bewerbung.

 

Sind anschließend noch freie Referendarstellen vorhanden, werden diese gegebenenfalls im Nachrückverfahren den nächsten Bewerbern angeboten. 

 

 

4. Berücksichtigung von Ortswünschen

 

Einen Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Landgericht hat man - wie in jedem anderen Bundesland - nicht. Es wird im Merkblatt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für die Landgerichte Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Mannheim (OLG-Bezirk Karlsruhe) sowie für die Landgerichte Stuttgart, Tübingen und Hechingen (OLG-Bezirk Stuttgart) regelmäßig mehr Bewerber als freie Stellen gibt.

 

In diesem Fall werden die Ortswünsche der Bewerber berücksichtigt, die aus persönlichen Gründen (verheiratet; Kinder; Schwerbehinderung oder Krankheit; Pflege eines Angehörigen) oder wegen anderer wichtiger Gründe (Lehrstuhltätigkeit an der Uni; Promotion) ein besonderes Interesse an der Zuweisung zu einem bestimmten Ort haben. Sind anschließend noch freie Referendarplätze an einem Ort vorhanden, richtet sich die Zuweisung nach sonstigen persönlichen Beziehungen zu einem Ort (z. B. langjähriger Wohnsitz; Familie).

V. Ablauf und Inhalt des Referendariats

 

1. Die einzelnen Stationen

 

Das Referendariat läuft in Baden-Württemberg folgendermaßen ab:

 

5 Monate: Zivilrechtsstation       

Einführungslehrgang; anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen

 

3,5 Monate: Strafrechtsstation   

Einführungslehrgang; wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer beim Landgericht

 

4,5 Monate: Rechtsanwaltsstation I

Einführungslehrgang; dann AG sowie Ausbildung bei einem Rechtsanwalt

 

3,5 Monate: Verwaltungsstation

Einführungslehrgang; Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde. In dieser Station kann man sich auch der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer zuweisen lassen.

 

4,5 Monate: Rechtsanwaltsstation II

AG sowie Ausbildung bei einem Rechtsanwalt

 

im 21. Monat: schriftliches Examen

8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten

 

3 Monate: Wahlstation

im Schwerpunktbereich (Justiz; Rechtsanwalt; Wirtschaft; Verwaltung; Arbeit; Soziale Sicherung; Steuern; Europarecht; Internationales Privatrecht). Bei Wahl der Schwerpunktbereiche Verwaltung oder Europarecht ist auch hier die Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer möglich

 

 

2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)

 

In Baden-Württemberg kommt also eine Zuweisung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in der Verwaltungs– und in der Wahlstation in Betracht. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Baden-Württemberg haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).

 

 

3. Die DAV-Anwaltausbildung

 

Möchte man sich schon während des Referendariats in Baden-Württemberg auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier).

VI. Das zweite Staatsexamen in Baden-Württemberg

 

In Baden-Württemberg schreibt man im Examen 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren jeweils im 21. Ausbildungsmonat, also im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation II. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.

 

Ab der Herbstkampagne 2012 sind auch in Baden-Württemberg folgende 6 Kommentare im schriftlichen Examen zugelassen: Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Baden-Württemberg findest Du hier...

 

Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag innerhalb von 75 Minuten in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.

 

 

 

VII. Statistik zum zweiten Examen

 

Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Baden-Württemberg ergibt sich folgendes Bild:

In Baden-Württemberg sind sowohl die Anzahl an Prädikatsexamina als auch die Durchfallquote deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt.

 

 

 

VIII. Notenverbesserung

 

In Baden-Württemberg kann man einen Notenverbesserungsversuch machen (vgl. § 59a JAPrO). Die Gebühr, die man dafür zahlen muss, ist in Baden-Württemberg gestaffelt: 

 

· Grundsätzlich beträgt die Prüfungsgebühr 500 €.

 

· Zieht man seinen Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch zurück bzw. verzichtet man schriftlich bis zum Tag vor der ersten Klausur auf eine Teilnahme am Verbesserungsversuch, ist keine Prüfungsgebühr zu zahlen oder man erhält den gezahlten Betrag zurück.

 

· Tritt man vom Verbesserungsversuch nach Beginn der Aufsichtsarbeiten zurück bzw. besteht man den Verbesserungsversuch nicht, so ermäßigt sich die zu zahlende Gebühr auf die Hälfte.

 

 

 

IX. Quellen

 

Internetauftritt der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart

Statistiken: Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg

Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de

 

 

 

 

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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.

 

Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden.

Baden-Württemberg

Landeshauptstadt: Stuttgart

 

Einwohnerzahl: ungefähr 10,7 Mio.

 

Neueinstellungen pro Jahr: ca. 800 Referendare

IV. Anstellungsform und Vergütung

 

In Baden-Württemberg besteht zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.

 

Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe ist in der „Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare“ geregelt. Der Grundbetrag beträgt danach 919,32 € brutto und erhöht sich gleichermaßen wie die Anwärterbezüge. Seit dem 01.03.2010 beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1004,10 Euro brutto im Monat. Zudem wird ein Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der Regelungen zum Familienzuschlag eines Richters der Besoldungsgruppe R 1 gewährt. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden nicht gezahlt.

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