In Nordrhein-Westfalen wird man schon seit längerem nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt seit dem 01.01.2022 1.375,17 € brutto. Zusätzlich zum Grundgehalt wird auch ein Familienzuschlag gezahlt. Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhält man dagegen in NRW nicht.