Das Referendariat ist in Niedersachsen folgendermaßen aufgebaut:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang (3 Wochen, je 3 Tage die Woche); danach 1 x wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und sonst Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Amts- oder Landgericht); 3 Klausuren
6.-8. Monat: Strafrechtsstation
wiederum 2 Wochen Einführungslehrgang (je 3 Tage die Woche); danach 1 x wöchentlich AG und idR Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt; 2 Klausuren
9.-11. Monat: Verwaltungsstation
1 Woche Einführungslehrgang (5 Tage); wöchentlich AG; Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde; möglich ist auch ein Studium in Speyer (zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Ausbildung in der Wahlstation dann zwingend bei einer Verwaltungsbehörde stattfinden muss); 3 Klausuren
12. – 20. Monat: Anwaltsstation
in der ersten Woche sowie im 4 und 7. Monat je 5tägiger Blockunterricht; ansonsten wöchentlich AG (alle drei Rechtsgebiete) und Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist in den letzten 3 Monaten auch eine Station bei einem Notar, in der Rechtsabteilung eines Unternehmens oder einem Verband
im 20. Monat: schriftliches Examen
8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
21.-24. Monat: Wahlstation
in einem Schwerpunktbereich, der gewählt werden kann (Zivil- und Strafrecht; Staats- und Verwaltungsrecht; Wirtschafts- und Finanzrecht; Arbeits- und Sozialrecht; Europarecht); auch hier ist eine Zuweisung an die DHV Speyer möglich
anschließend: die mündliche Prüfung