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Das Referendariat in Niedersachsen
Niedersachsen

 

Landeshauptstadt: Hannover

Einwohnerzahl: ungefähr 8 Mio.

Neueinstellungen pro Jahr: ca. 520 Referendare

Grundsätzliches zum Auswahlverfahren

Die Zulassung und die Auswahl der Bewerber werden in Niedersachsen von den drei Oberlandesgerichten in voneinander unabhängigen Verfahren durchgeführt. Bei allen Oberlandesgerichten identisch ist hingegen das grundsätzliche Auswahlverfahren. In Niedersachsen werden bei der Auswahl der Bewerber drei Kriterien berücksichtigt, nämlich 

  • für bis zu 10 % der Plätze das Vorliegen eines Härtefalles
  • zu mindestens 60 % das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung
  • und für die übrigen Plätze die Anzahl an Wartepunkten des Bewerbers.

Bei identischem ersten Staatsexamen bzw. bei identischer Anzahl an Wartepunkten zweier Bewerber entscheidet das höhere Lebensalter. Dem Lebensalter werden bis zu 2 Jahre hinzu gerechnet, wenn der Bewerber Zivil- oder Wehrdienst geleistet oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviert hat.

Zur Härtefall-Regelung

In der Kapazitätsverordnung liegt in der Nichtberücksichtigung eines Bewerbers „in der Regel eine außergewöhnliche Härte“, wenn der Bewerber 

  • im Sinne des Schwerbehindertengesetzes schwerbehindert ist (innerhalb dieser Gruppe wird nach dem Grad der Behinderung differenziert)
  • nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unterhaltspflichtig ist (innerhalb dieser Gruppe wird nach Anzahl der Unterhaltspflichtigen differenziert) 

Wartepunkte

Jeder Bewerber erhält nach § 5 der Kapazitätsverordnung für jeden Termin, für den er sich erfolglos beworben hat, einen Wartepunkt. Wichtig dabei ist zu erwähnen, dass sich der Bewerber ununterbrochen für die Einstellungstermine beworben haben muss, um Wartepunkte zu erhalten. Bewirbt er sich also zu einem Termin nicht, ohne „das Ruhen des Verfahrens erklärt zu haben“, bekommt er keine Wartepunkte zugesprochen.

Für den Bewerber vorteilhaft ist, dass erworbene Wartepunkte landesweit gültig sind. Nachteilig für ihn ist, dass er, sollte er einen ihm angebotenen Referendarplatz eines OLGs ablehnen, auch für die anderen OLGs die Wartepunkte verliert.

Einstellungstermine & Ausbildungsgerichte

In Niedersachsen werden vier Mal jährlich Referendare eingestellt, und zwar jeweils zum 01.03, zum 01.06., zum 01.09. und zum 01.12. eines Jahres. An diesen Einstellungsterminen werden Referendare an jedem Landgericht des Bezirks eingestellt. 

Die Ausbildung erfolgt an allen Gerichten in Niedersachen. Stammdienststellen der Referendare sind die Landgerichte der jeweiligen OLG-Bezirke.

OLG Braunschweig

Landgerichte Braunschweig und Göttingen.

Zusatz (B) bei Fotos: © by Borgelt & Partner Rechtsanwälte

OLG Celle

Landgerichte  Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden.

Zusatz (B) bei Fotos: © by Borgelt & Partner Rechtsanwälte

OLG Oldenburg

Landgerichte Aurich, Oldenburg und Osnabrück.

Zusatz (B) bei Fotos: © by Borgelt & Partner Rechtsanwälte

Bereits in der Bewerbung soll der Bewerber mehrere Gerichte (Amts- oder Landgerichte) des jeweiligen OLG-Bezirks angeben, wo er in der ersten Station ausgebildet werden möchte. Ob dieser Wunsch berücksichtigt werden kann, hängt wie immer auch davon ab, ob man selbst oder die anderen Bewerber dafür Gründe nennen können (z. B. verheiratet und Kinder) und wie oft das jeweilige Gericht als Erstwunsch genannt wurde.

Wartezeit

Was die aktuellen Wartezeiten angeht, finden sich weder auf der Seite des Justizministeriums noch auf den Seiten der drei Oberlandesgerichte konkrete Informationen dazu. In der Vergangenheit betrug die Wartezeit in den OLG-Bezirken bis zu 9 Monate. Allerdings machen sich die rückläufigen Referendarzahlen auch in Niedersachsen bemerkbar. Derzeit bestehen wohl bei allen drei Oberlandesgerichten keine Wartezeiten bzw. in Ausnahmefällen eine Wartezeit von max. 3 Monaten.

Es ist in jedem Fall ratsam, um besser planen zu können, sich die aktuellen Wartezeiten, mit denen man als Bewerber zu rechnen hat, bei den Referendarabteilungen der Oberlandesgerichte telefonisch zu erfragen. Die Anschriften und Telefonnummer haben wir Euch unten aufgeführt.

Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen sind auch in Niedersachsen die Oberlandesgerichte für die Bearbeitung der Bewerbungen und die Einstellung der Referendare zuständig. Das Bewerbungsverfahren in Braunschweig und in Oldenburg läuft wohl noch klassisch über den Postweg; beim OLG Celle kann man sich dagegen per Online-Formular bewerben.

Bewerbungsunterlagen für OLG Braunschweig und OLG Oldenburg

Es gibt ein einheitliches Antragsformular, welches für die Bewerbung verwendet werden soll. Zusätzlich zu diesem Antrag sind dem Gericht, bei dem man sich bewerben möchte, noch folgende Unterlagen zuzusenden: 

  • einen eigenhändig unterschriebenen Lebenslauf
  • eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
  • eine beglaubigte Geburtsurkunde sowie eine einfache Kopie
  • ggf. beglaubigte Ablichtungen weiterer Personenstandsurkunden sowie jeweils eine einfache Kopie
  • ggf. eine Dienstzeitbescheinigung bzgl. Wehr– oder Zivildienst in Kopie
  • ggf. die Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • schließlich ist zu einem späteren Zeitpunkt ein Führungszeugnis (Belegart „O“) nachzureichen 

Bewerbung beim OLG Celle

Lediglich beim OLG Celle gibt es Infos und Hinweise zu einem Online-Bewerbungsverfahren. Laut Merkblatt muss man zunächst einen Einstellungsantrag online über die beim OLG Celle abrufbare Einstellungsmaske absenden. Nach Erhalt einer Eingangsbestätigung muss man das Formular „Ergänzende Erklärungen/Anlagen“ ausdrucken, ausfüllen und inklusive der dort genannten Anlagen an das OLG Celle senden. 

Bewerbungsfrist

Eine Bewerbungsfrist ist in Niedersachsen in zweifacher Hinsicht einzuhalten: So darf die Bewerbung nicht früher als 5 und nicht später als 2 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den erforderlichen Unterlagen beim Gericht eingehen. Nicht fristgemäße Bewerbungen werden bei der Vergabe der Referendarplätze nicht berücksichtigt.

Anschriften der Oberlandesgerichte

Die Bewerbung ist an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Möchte man sich bei allen drei Oberlandesgerichten bewerben, muss man bei jedem der drei Gerichte eine vollständige Bewerbung einreichen. Die Anschriften lauten:

OLG Braunschweig
Postfach 3627
38026 Braunschweig
Telefonische Rückfragen: Frau Ahrens (0531 / 488 – 2425)

OLG Celle
Postfach 1102
29201 Celle
Telefonische Rückfragen unter 05141 / 206 – 786 und – 491

OLG Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Telefonische Rückfragen: Herr Zacharias (0441 / 220 – 1161) und Herr Stahmer (0441 / 220 – 1072)

Das weitere Verfahren

Rechtzeitig vor dem Einstellungstermin erhalten alle Bewerber, denen nach dem oben genannten Schlüssel ein Referendarplatz angeboten werden kann, ein schriftliches Angebot; alle anderen erhalten zeitgleich eine Ablehnung.

Lehnt ein Bewerber einen ihm angebotenen Platz ab, verliert er in jedem Fall seine Wartepunkte. Dies gilt – wie oben bereits erwähnt – landesweit, das heißt auch für die Bewerbungen bei den anderen OLGs in Niedersachsen. Außerdem wird der frei gewordene Referendarplatz kurzfristig im Nachrückverfahren dem nächsten Bewerber auf der Liste angeboten. So kann es kommen, dass man trotz der zunächst erfolgten Ablehnung kurzfristig doch noch einen Referendarplatz angeboten bekommt. Darauf sollte man sich einstellen.

Unterhaltsbeihilfe

In Niedersachsen wird man seit Februar 2001 nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Bundesland Niedersachsen und dem Rechtsreferendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.

Die Vergütung beträgt 85 % des Anwärtergrundbetrags, das macht für Niedersachsen eine Unterhaltsbeihilfe von zurzeit 1016,44 € brutto. Die Netto-Vergütung ist wie immer je nach Steuerklasse und nach Höhe des Krankenkassenbeitrages von Referendar zu Referendar unterschiedlich.  Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden nicht gezahlt.

Ablauf und Inhalt des Referendariats

Das Referendariat ist in Niedersachsen folgendermaßen aufgebaut:

1.-5. Monat: Zivilrechtsstation    

Einführungslehrgang (3 Wochen, je 3 Tage die Woche); danach 1 x wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und sonst Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Amts- oder Landgericht); 3 Klausuren

6.-8. Monat: Strafrechtsstation   

wiederum 2 Wochen Einführungslehrgang (je 3 Tage die Woche); danach 1 x wöchentlich AG und idR Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt; 2 Klausuren

9.-11. Monat: Verwaltungsstation

1 Woche Einführungslehrgang (5 Tage); wöchentlich AG; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis); möglich ist auch ein Studium in Speyer; 3 Klausuren

12. – 20. Monat: Anwaltsstation  

in der ersten Woche sowie im 4 und 7. Monat je 5tägiger Blockunterricht; ansonsten wöchentlich AG (alle drei Rechtsgebiete) und Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist in den letzten 3 Monaten auch eine Station bei einem Notar, in der Rechtsabteilung eines Unternehmens oder einem Verband

im 21. Monat: schriftliches Examen

8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten

22.-24. Monat: Wahlstation

in einem Schwerpunktbereich, der gewählt werden kann (Zivil- und Strafrecht; Staats- und Verwaltungsrecht; Wirtschafts- und Finanzrecht; Arbeits- und Sozialrecht; Europarecht); auch hier ist eine Zuweisung an die DHV Speyer möglich

anschließend: die mündliche Prüfung

Das zweite Staatsexamen in Niedersachsen

Im schriftlichen Examen in Niedersachsen schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 1 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausur nach Wahl aus dem Verwaltungs- oder Strafrecht). Geschrieben werden die Klausuren am Ende der Anwaltsstation bzw. am Anfang der Wahlstation. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. 

Im schriftlichen Examen zugelassen sind 4 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Niedersachsen findest Du hier

Nach der Wahlstation kommt dann noch die abschließende mündliche Prüfung. Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus einem Aktenvortrag, der inhaltlich aus dem vom Kandidaten in der Wahlstation gewählten Schwerpunktbereich stammt und auf dem man sich am Tag der mündlichen Prüfung in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch.

Statistik zum zweiten Examen

Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Niedersachsen ergibt sich folgendes Bild:

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In den letzten 3 Jahren bewegten sich die Durchfallquote und die Anzahl an Prädikatsexamina in Niedersachsen ungefähr auf dem Niveau des Bundesdurchschnitts.

Notenverbesserung

Auch in Niedersachsen ist seit Ende 2009 nun ein Verbesserungsversuch möglich. Nach dem neuen § 19 des „Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen“ gilt Folgendes: 

  • Der Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens des Erstversuchs zu stellen. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden. 
  • Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, eine Anrechnung von Teilleistungen des Erstversuchs ist nicht möglich. Zudem wird klargestellt, dass der Verbesserungsversuch außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses stattfindet; man erhält also während dieser Zeit keine Unterhaltsbeihilfe
  • Die Kosten betragen grundsätzlich 400 €. Man erhält jedoch einen Teilbetrag der Gebühr zurück, wenn man vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurücktritt: 

Rücktritt vor Beginn der Klausuren: man erhält 370 € der gezahlten Gebühr zurück;

Rücktritt nach Beginn der ersten Klausur, aber noch vor der mündlichen Prüfung: Erstattung in Höhe von 150 Euro.