Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
Nach der Kapazitätsverordnung werden die zur Verfügung stehenden Referendarplätze nach folgenden Schlüssel vergeben:
- 35 % der Plätze nach dem Ergebnis des ersten Examens.
- Bis zu 10 % der Plätze gehen an die Bewerber, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte bedeuten würde. Ein Härtefall soll insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Bewerber schwerbehindert oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterhaltspflichtig ist.
- Im übrigen werden die Plätze nach Wartezeit vergeben.
Im Rahmen der Wartezeit wird in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt, wenn der Bewerber Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet hat. Dann werden der aktuellen Wartezeit fiktiv 12 Monate dazu gerechnet.








Landeshauptstadt: SchwerinEinwohnerzahl: ungefähr 1,7 Mio.Neueinstellungen pro Jahr: ca. 80 Referendare

Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Baumbach/Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare.

In allen Ländern ist es Referendaren möglich, an der Uni Speyer ein Ergänzungsstudium zu absolvieren. Infos dazu findest Du auf unserer Seite zum
Für alle, die später als Anwalt arbeiten wollen, ist der Kompaktkurs an der Uni Bielefeld zu empfehlen. Alles Wissenswerte dazu findest Du auf unserer Seite zum
Der "DAV-Master" ist eine gute Möglichkeit, seinen Lebenslauf auf den Anwaltsberuf auszurichten. Infos dazu erhältst Du auf unserer Seite zum
Du brauchst die wesentlichen Fakten zusammengefasst auf einer Seite? Vergleiche die Daten der Bundesländer miteinander bei folgenden Punkten: 
Die letzte Änderung dieser Seite erfolgte am 14.04.2013. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung der Seite können wir für Vollständigkeit und Aktualität der Infos nicht garantieren.