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Das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern

 

Landeshauptstadt: Schwerin

Einwohnerzahl: ungefähr 1,7 Mio.

Neueinstellungen pro Jahr: ca. 80 Referendare

Grundsätzliches zum Auswahlverfahren

Nach der Kapazitätsverordnung werden die zur Verfügung stehenden Referendarplätze nach folgenden Schlüssel vergeben:

  • 35 % der Plätze nach dem Ergebnis des ersten Examens.
  • Bis zu 10 % der Plätze gehen an die Bewerber, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte bedeuten würde. Ein Härtefall soll insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Bewerber schwerbehindert oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterhaltspflichtig ist.
  • Im übrigen werden die Plätze nach Wartezeit vergeben.

Im Rahmen der Wartezeit wird in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt, wenn der Bewerber Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet hat. Dann werden der aktuellen Wartezeit fiktiv 12 Monate dazu gerechnet.

Einstellungstermine & Ausbildungsgerichte

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgen zweimal im Jahr Einstellungen in den Vorbereitungsdienst, und zwar jeweils zum 01. Juni und zum 01. Dezember eines Jahres.

Ausbildungsgerichte (“Stammdienststellen”) sind die Landgerichte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Zusatz (B) bei Fotos: © by Borgelt & Partner Rechtsanwälte

Wartezeit

Hinsichtlich der Wartezeit gibt es auf den Seiten des Justizministeriums und des Oberlandesgerichts keine Informationen. Es ist davon auszugehen, dass in Mecklenburg-Vorpommern derzeit in der Regel keine Wartezeit besteht, sondern ausschießlich in Einzelfällen die Wartezeit maximal 6 Monate beträgt. Genauere Infos sollte man sich vor einer Bewerbung bei der Referendarabteilung des OLG Rostock erfragen.

Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung ist samt Anlagen an den Präsidenten des OLG Rostock zu senden. Die Anschrift lautet:

Oberlandesgericht Rostock
- Personalstelle für Referendare -
Wallstraße 9
18055 Rostock

Bewerbungsunterlagen

Neben dem Zulassungsantrag (inkl. der dort genannten Anlagen) sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
  • der Personalbogen
  • ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild neueren Datums
  • eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • eine Erklärung, ob ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein Disziplinarverfahren anhängig ist bzw. war
  • ggf. eine beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung
  • die Vorlage eines Führungszeugnisses (Belegart O) bzw. eine Bescheinigung, dass dieses beantragt wurde

Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig eingereicht worden sein.

Das weitere Verfahren

Nachdem man ein Angebot für eine Referendarstelle bekommen hat, muss man innerhalb von 10 Tagen dem Präsidenten des OLG mitteilen, ob man den Platz annehmen möchte oder nicht. Wird ein Platz nicht rechtzeitig angenommen oder sogar ausdrücklich abgelehnt, wird dieser Referendarsplatz im Nachrückverfahren dem nächsten Bewerber angeboten. Interessant ist die Anmerkung, dass es erfahrungsgemäß bis zur Hälfte aller Plätze sind, die so im Nachrückverfahren vergeben werden. Auch auf eine kurzfristige Einstellung sollte man sich daher einstellen.

Ortswunsch

Ortswünsche können geäußert werden. Die Bewerbung bezieht sich aber auch dann auf alle LG-Bezirke. Wenn der Ortswunsch nicht berücksichtigt werden kann, erhält man ein Angebot für einen Referendarsplatz an einem anderen Landgericht.

Unterhaltsbeihilfe

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern es besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“. Das Gehalt der Referendare beträgt ab dem 01.07.2012 nunmehr 950,00 € brutto. Darüber hinaus erhalten Referendare – zumindest seit dem 01.07.2012 – einen Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der Regelungen für andere Besoldungsgruppen. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden nicht gezahlt.

Ablauf und Inhalt des Referendariats

Das Referendariat läuft in Mecklenburg-Vorpommern folgendermaßen ab:

5 Monate: Zivilrechtsstation

Einführungslehrgang (2 Wochen); anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen

3 Monate: Verwaltungsstation

Einführungslehrgang (2 Wochen); wöchentliche Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es auch möglich, diese Station für einen Monat beim Verwaltungsgericht zu verbringen; zudem kommt ein Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Betracht

4 Monate: Strafrechtsstation

Einführungslehrgang (1 Woche); wöchentlich AG Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Gericht in Strafsachen (Amts- oder Landgericht)

9 Monate: Anwaltsstation

Einführungslehrgang; danach regelmäßig AG; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate auch möglich bei einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. Rechtsabteilung eines Unternehmens)

am Ende der RA-Station: schriftliches Examen

8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten

3 Monate: Wahlstation

im Schwerpunktbereich (Justiz; Rechtsanwalt; Wirtschaft; Verwaltung; Arbeitsrecht; Steuerrecht; Sozialrecht; Europarecht; Internationales Privatrecht)

im 25. Monat: mündliche Prüfung

Das zweite Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.

Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Baumbach/Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern findest Du hier

Nach der Wahlstation kommt die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (Themengebiet ist nicht frei wählbar), auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum innerhalb von 90 Minuten vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Pflichtfächer und den vom Kandidaten gewählten Schwerpunktbereich umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.

Statistik zum zweiten Examen

Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich folgendes Bild:

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In Mecklenburg-Vorpommern gab es in den letzten Jahren – wie in fast allen ostdeutschen Ländern – eine überdurchschnittliche Durchfallquote und eine unterdurchschnittliche Anzahl an Prädikatsexamen. Die Durchfallquote ist aber 2011 nun unter den Bundesdurchschnitt gesunken!

Notenverbesserung

Seit April 2011 gibt es nun auch in Mecklenburg-Vorpommern einen Verbesserungsversuch im zweiten Examen. Die Einzelheiten zu diesem Versuch kann man in einem Merkblatt des Justizministeriums nachlesen. Danach ist die Zulassung schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach Bestehen des Examens eingereicht sein.

Die Kosten des Verbesserungsversuchs betragen insgesamt 600 €. Verzichtet man vor oder während des Versuchs auf eine Fortsetzung, ermäßigen sich die Gebühren und Auslagen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der entsprechenden Verordnung.