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Art und Anzahl der Klausuren im 2. Examen

Auch im Staatsexamen werden den Referendaren in den Bundesländern unterschiedlich viel abverlangt. Das Examen unterscheidet sich sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Klausuren als auch hinsichtlich der Art der Klausuren:

Art und Anzahl der Klausuren im 2. Examen


Die Bayern schreiben mit Abstand die meisten Klausuren im 2. Examen. In Berlin, Brandenburg und dem Saarland werden dagegen nur sieben Klausuren geschrieben.

Sollten die Klausuren Einfluss auf die Wahl des Bundeslandes haben?

Eine schwierig zu beantwortende Frage ist es, ob man sich von der Anzahl und der Art der zu schreibenden Klausuren beeinflussen lassen sollte, in welchem Bundesland man den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren sollte. Auf den ersten Blick fallen natürlich die deutlich überdurchschnittliche Anzahl an Klausuren in Bayern auf. Ob man acht oder elf Klausuren schreiben muss, ist schon ein gewaltiger Unterschied. Hatte man bereits im 1. Examen Probleme mit einer Sehnenscheidenentzündung oder anderen Überbelastungen der Schreibhand, sollte man nicht gerade nach Bayern wechseln. Dies dürfte aber die wenigsten Referendare betreffen.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang aber, dass man in Bayern nicht nur mehr Klausuren schreibt, sondern dass die Klausuren einen größeren Stoffumfang entstammen können, den man im 2. Examen präsent haben muss. So schreiben bayerische Referendare beispielsweise eine Klausur im Steuerrecht, was den Referendaren in allen anderen Ländern nicht droht. Dieser erweiterte Stoffumfang könnte eher ein Argument dafür sein, nicht nach Bayern für das Rechtsreferendariat zu wechseln, wenn man das 1. Examen in einem anderen Bundesland gemacht hat.

Ansonsten besteht in Niedersachsen und im Saarland die Möglichkeit für Rechtsreferendare, die absolut kein Talent für Strafrecht haben, ein Examen mit nur einer Strafrechtsklausur zu schreiben. Dies ist im Vergleich zu allen anderen Ländern eine Kuriosität; ob man allein aus diesem Grund in eines der beiden Länder wechseln sollte, bezweifeln wir aber doch stark. Andere Gründe sollten für die Wahl des Referendariatorts ausschlaggebender sein.




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