Seit April 2009 wird der „DAV-LL.M“ in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen angeboten. Nach Abschluss des theoretischen Studiums wird dem Absolventen durch die rechtswissenschaftliche Fakultät der Grad Master of Laws (LL.M.) „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ verliehen.
Zulassungsvoraussetzungen der FernUni
Man kann mit dem Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ beginnen, wenn man das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste juristische Prüfung bestanden hat. Hinzu tritt das Erfordernis des Nachweises einschlägiger berufspraktischer Erfahrung von nicht unter einem Jahr. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden aber abweichend davon zugelassen, sobald sie die verbindliche Zusage über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst beifügen.
Da die Fernstudiengänge der FernUni Hagen sehr online-basiert sind, ist schließlich weitere Voraussetzung, dass der Bewerber über einen Rechner mit Internetzugang verfügen muss – in der heutigen Zeit aber sicherlich eher eine formale Voraussetzung, die nahezu jeder erfüllt.
Inhalt und Aufbau des Masterprogramms
Der Studiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ ist modulartig aufgebaut. Insgesamt gibt es vier Module, die alle Pflichtelemente des Studiums sind. Im Einzelnen (hier ausführlich):
Modul 1: „Die Anwaltskanzlei“
beinhaltet insgesamt 7 Kurse, unter anderem: Gründung, Kauf und Eintritt in eine Kanzlei; Strategische Ausrichtung und Marketing; Gebührenrecht, Honorargestaltung, Kostenrecht.
Modul 2: „Privatrecht“
beinhaltet insgesamt 7 Kurse, unter anderem: Privates Baurecht; Verkehrsrecht; Versicherungsrecht; Familien– und Erbrecht.
Modul 3: „Wirtschaftsrecht“
beinhaltet insgesamt 7 Kurse, unter anderem: Arbeitsrecht; Steuerrecht; Insolvenzrecht; Grundlagen des Anwaltsberufs.
Modul 4: „Verfahrensrecht“
beinhaltet insgesamt 6 Kurse, unter anderem: Berufung / Revision / Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und –taktik; Zwangsvollstreckung; Mediation und Streitbeilegung.
Da jedes der vier Module ein in sich geschlossenes Stoffgebiet umfasst und grundsätzlich alle Module durchlaufend angeboten werden, ist man in der Reihenfolge der Bearbeitung flexibel. Die Einhaltung der Modulabfolge wird jedoch von der FernUni Hagen empfohlen, „um eine kontinuierliche Gewöhnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das steigende inhaltliche Anforderungsniveau der Module zu ermöglichen“.
Sofern man mit dem Masterstudiengang während des Referendariats beginnt, aber erst nach Ende des Referendariats beendet, empfiehlt es sich, examenswichtige Module wie zum Beispiel „Verfahrensrecht“ vorab zu bearbeiten.
Zeitlicher Ablauf des Studiums
Der Masterstudiengang ist bei einem Vollzeitstudium auf zwei Semester angelegt. Bei insgesamt vier zu belegenden Modulen ist also die Bearbeitung von je zwei Modulen pro halbes Jahr vorgesehen.
Möchte man das Studium in Teilzeit absolvieren, was sich gerade für Referendare anbietet, so verlängert sich das Studium auf 4 Semester. Die FernUni Hagen schlägt bei einer Belegung des Studiums in Teilzeit folgende Aufteilung vor:
1. Semester: Modul „Die Anwaltskanzlei“ sowie die hälftige Bearbeitung des Moduls „Privatrecht“
2. Semester: Vervollständigung des Moduls „Privatrecht“ sowie das Modul „Wirtschaftsrecht“
3. Semester: Modul „Verfahrensrecht“
4. Semester: Teilnahme an der Präsenzveranstaltung sowie Anfertigung der Masterarbeit
Für die Anfertigung der Masterarbeit ist eine Bearbeitungszeit von 12 Wochen (Vollzeitstudium) bzw. 18 Wochen (Teilzeitstudium) vorgesehen.
Prüfungsleistungen
Zu jedem der vier Pflichtmodule ist eine 4-stündige Modulabschlussklausur unter Aufsicht anzufertigen. Hat man zu jedem Modul eine Abschlussklausur erfolgreich bestanden, erfolgt die Zulassung zur Anfertigung der Masterarbeit.
Die Master-Gesamtnote wird aus den Noten der einzelnen Modulabschlussarbeiten und der Masterarbeit gebildet.