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I. Vorab
Die Statistiken zeigen, dass später mehr als 75 % aller Volljuristen als Rechtsanwälte arbeiten werden. Die Justizministerkonferenz hat zwar auf diese Entwicklung reagiert: War der Vorbereitungsdienst ursprünglich auf die juristischen Staatsdiener wie Richter und Staatsanwälte zugeschnitten, entschloss man sich im Jahre 2003 endlich dazu, der Praxis Rechnung zu tragen und der Ausbildung beim Anwalt ein höheres Gewicht beizumessen. Nunmehr beträgt die Rechtsanwaltsstation in den Bundesländern regelmäßig 9 Monate und ist damit die längste der vier Pflichtstationen.
Trotz dieser Reform reicht aber die Rechtsanwaltsstation bei weitem nicht aus, auf den Anwaltsberuf vorbereitet zu werden. Das liegt zum einen daran, dass die Station beim Anwalt die letzte Station vor dem schriftlichen Examen ist und die Referendare zumindest einen Teil der Station zum „Tauchen“ nutzen. Zum anderen beschränkt sich die Ausbildung in vielen Kanzleien auf das Abarbeiten von Akten. Das mag der Kanzlei eine billige Arbeitskraft bescheren. Über für die Praxis wichtige Themen wie Kanzleiorganisation und -marketing bzw. Gebühren– und Kostenrecht lernen die Referendare dagegen meist nichts.
Bedenkt man schließlich, dass immer mehr Juristen auf den Anwaltsmarkt drängen und daher eine Spezialisierung der entscheidende Faktor dafür sein kann, einen guten Einstieg als Rechtsanwalt zu finden, ist es Zeit, die für Rechtsreferendare besonders interessante Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins näher vorzustellen! |
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II. Allgemeine Infos zur DAV-Anwaltausbildung
1. Die Zielsetzung
Die DAV-Anwaltausbildung soll die staatliche Juristenausbildung um eine wirkliche Ausbildung durch die Anwaltschaft ergänzen. Zwar besteht auch der Vorbereitungsdienst aus einer in der Regel 9-monatigen Rechtsanwaltsstation. Der Deutsche Anwaltverein möchte aber die Schwächen dieser Station („Tauchen“; unterschiedliche Qualität der Ausbildungskanzleien; mangelnde Vermittlung sämtlicher, eigentlich vorgesehener Ausbildungsinhalte) durch die Anwaltausbildung beheben. Wesentlich für die Ausbildung ist daher, dass sich der Inhalt nach dem DAV-Ausbildungshandbuch richtet und die praktische Zeit in einer DAV-Ausbildungskanzlei absolviert wird.
Wichtig dabei ist, dass es sich bei der DAV-Anwaltausbildung tatsächlich um eine Ergänzung der staatlichen Juristenausbildung handelt. Auf die Referendare kommt also keine Doppelbelastung aus DAV-Anwaltausbildung und Referendariat zu. Vielmehr wird die DAV-Anwaltausbildung in den Vorbereitungsdienst integriert, indem die Referendare für die praktische Ausbildung in der Rechtsanwalts– und Wahlstation eine für die Anwaltausbildung geeignete Kanzlei wählen.
2. Der Inhalt und Aufbau der Anwaltausbildung im Überblick
Die DAV-Anwaltausbildung besteht aus drei Teilen, nämlich
· einer zwölfmonatigen praktischen Ausbildung während des Referendariats (vgl. unten III.),
· einer theoretischen Ausbildung in Kooperation mit der FernUni Hagen mit dem Abschluss LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ (vgl. unten IV.) sowie
· einem viertägigen Präsenzseminar (vgl. unten V.).
3. Die Kosten
Hinsichtlich der praktischen Ausbildung in einer DAV-Ausbildungskanzlei entstehen für den DAV-Referendar keine zusätzlichen Kosten. Die DAV-Anwaltausbildung ist gerade Bestandteil des Vorbereitungsdiensts und unterscheidet sich von der „normalen“ Anwaltsstation der anderen Referendare lediglich dadurch, dass sich der DAV-Referendar einer speziellen DAV-Ausbildungskanzlei zuweisen lässt.
Für den theoretischen Teil fallen jedoch Kosten an: So betragen die Studiengebühren für den Masterstudiengang an der FernUni Hagen 2.990,00 €, die grundsätzlich der Referendar selbst zu tragen hat. Wenn man allerdings bedenkt, dass man nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung einen LL.M. verliehen bekommt, relativieren sich diese Kosten.
Zudem findet sich auf der Homepage des DAV die Info, dass auch manche der ausbildenden Kanzleien bereit seien, die Kosten - oder zumindest einen Teil davon - zu übernehmen. Dies kann man also durchaus bei der Wahl der entsprechenden Ausbildungskanzlei berücksichtigen. Darüber hinaus vermittelt der DAV auch zinslose Darlehen; nähere Informationen dazu kann man in einem Merkblatt nachlesen. Schließlich sind die Gebühren laut diesem Merkblatt auch steuerlich absetzbar.
4. Der Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss der DAV-Anwaltausbildung erhält man zunächst ein Zertifikat vom Deutschen Anwaltverein, das „DAV-Ausbildungszertifikat“.
Da nunmehr die theoretische Ausbildung in ein Masterstudiengang an der FernUni Hagen integriert ist, erhält man als weiteren Nachweis seiner Spezialisierung auf den Anwaltsberuf den LL.M „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“.
III. Die Praxis der DAV-Anwaltausbildung
1. Zeitlicher Ablauf
Die praktische Ausbildung dauert insgesamt 12 Monate und ist in den Vorbereitungsdienst integriert. Dazu muss man wissen, dass man als Referendar nur in der Zivilrechts– und der Strafstation automatisch einem praktischem Ausbilder (Richter bzw. Staatsanwalt) zugewiesen wird. Für die Verwaltungs-, der Rechtsanwalts– und der Wahlstation sucht man sich selbst einen geeigneten Ausbilder und kann das Referendariat so eigenverantwortlich interessant gestalten.
Der praktische Teil der DAV-Anwaltausbildung wird in der Regel in der 9-monatigen Anwaltsstation und in der 3-monatigen Wahlstation abgeleistet. Dazu sucht man sich für diese Zeit eine DAV-Ausbildungskanzlei und lässt sich dieser von seiner Ausbildungsstelle zuweisen.
2. Die Wahl der DAV-Ausbildungskanzlei
a. Mögliche Kanzleien
Der Deutsche Anwaltverein hat auf seiner Internetseite - nach Bundesländern sortiert - eine Liste von über 1.000 Kanzleien online gestellt, die sich als DAV-Ausbildungskanzlei registriert haben. Dieser Pool kann als erste Orientierung dafür dienen, welche Kanzleien in der näheren Umgebung als Ausbildungskanzlei in Betracht kommen.
Darüber hinaus kann man aber grundsätzlich auch bei jeder andere Rechtsanwaltskanzlei, die nicht in der Liste aufgeführt ist, anfragen, ob diese bereit ist, einen DAV-Referendar auszubilden. Wichtig ist aber die Bereitschaft des Ausbilders, die Vorgaben des DAV hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung einzuhalten.
Die Wahl einer geeigneten Kanzlei bleibt auch im Rahmen der DAV-Anwaltausbildung die Aufgabe des Referendars. Der DAV stellt lediglich den Kontakt zu den Kanzleien her, die Bewerbung selbst muss dann aber vom Referendar erfolgen. Einigt man sich auf eine Anwaltausbildung des DAV, bittet man die Referendarabteilung des Gerichts, an dem man im Rahmen des Referendariats ausgebildet wird, um Zuweisung zu dieser Kanzlei in der Rechtsanwalts– und Wahlstation.
Durch die Wahl der Ausbildungskanzlei kann man die Anwaltausbildung auch inhaltlich beeinflussen: So sollte man sich natürlich bei einer Kanzlei bewerben, deren Beratungsschwerpunkt den eigenen Interessen entspricht!
b. Ausbildungskanzlei im Ausland
Schließlich ist es offenbar auch möglich, die DAV-Anwaltausbildung zu splitten und bei zwei verschiedenen Kanzleien zu absolvieren. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass die Ausbildungsabschnitte inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, um den Anforderungen des DAV an die Ausbildung zu genügen.
Eine Aufteilung auf zwei Kanzleien kann insbesondere sinnvoll sein, um in der Wahlstation, die nicht zwingend in Deutschland absolviert werden muss, einer Kanzlei im Ausland zugewiesen zu werden. Der DAV hat jedenfalls auch eine Liste von Kanzleien im Ausland online gestellt, die zur Ausbildung im Rahmen der DAV-Anwaltausbildung bereit sind.
3. Inhalt der praktischen Ausbildung
Der Inhalt der praktischen Ausbildung wird geregelt durch das sogenannte „DAV-Ausbildungshandbuch“. Es enthält einen Katalog von Ausbildungsgegenständen, die im Rahmen der 12-monatigen Praxisausbildung vermittelt werden müssen.
Um die Einhaltung sicherzustellen, erhält zum einen die DAV-Ausbildungskanzlei ein kommentiertes Ausbildungshandbuch mit ausführlichen Erläuterungen. Zum anderen bekommt auch der DAV-Anwaltreferendar eine Arbeitsversion mit der Möglichkeit, eigene Eintragungen vorzunehmen.
Auf der Seite des DAV kann man neben einer Leseprobe auch den Mindestkatalog an Ausbildungsgegenständen downloaden. Der Mindestkatalog besteht aus insgesamt 17 Punkten, unter anderem zählen dazu:
· Entwürfe von Schriftsätzen mit Anträgen und Begründungen (z.B. Klageschrift oder –erwiderung)
· interne gutachterliche Stellungnahmen zu verschiedenen Themen
· Teilnahmen an Mandantenbesprechungen
· Entwürfe von Honorarabrechnungen
· Einführung in die Kanzleibuchhaltung
Gerade in diesem festgelegten Ausbildungskatalog unterscheidet sich die DAV-Anwaltausbildung von der normalen Rechtsanwaltsstation im Referendariat. Zwar sehen die Ausbildungsordnungen der Länder ebenfalls solche Gegenstände für die praktische Ausbildung beim Anwalt vor. Faktisch beschränkt sich die Referendarausbildung jedoch sehr oft auf die Bearbeitung von Akten für den Ausbilder.
Sowohl der DAV-Ausbilder als auch der DAV-Anwaltreferendar müssen schließlich nachweisen, dass sie während der praktischen Ausbildung die Vorgaben des Ausbildungshandbuchs erfüllt haben. Als Zeugnis für diesen Abschnitt erhält man dann - wie bereits oben genannt - das DAV-Ausbildungszertifikat.
IV. Die theoretische Ausbildung: LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“
Seit April 2009 ist die theoretische Ausbildung der DAV-Referendare in einem Masterprogramm der FernUni Hagen eingebettet. Dadurch erhalten Absolventen nicht nur das DAV-Zertifikat, sondern zugleich die Berechtigung, den Titel „Master of Laws in Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ zu führen.
1. Zulassungsvoraussetzungen der FernUni
Auch wenn die praktische Ausbildung der DAV-Anwaltausbildung in das Referendariat selbst integriert ist, kann man mit dem Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ bereits dann beginnen, wenn man das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste juristische Prüfung bestanden hat. Hinzu tritt das Erfordernis des Nachweises einschlägiger berufspraktischer Erfahrung von nicht unter einem Jahr. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden aber abweichend davon zugelassen, sobald sie die verbindliche Zusage über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst beifügen.
Da die Fernstudiengänge der FernUni Hagen sehr online-basiert sind, ist schließlich weitere Voraussetzung, dass der Bewerber über einen Rechner mit Internetzugang verfügen muss - in der heutigen Zeit eher eine formale Voraussetzung, die nahezu jeder erfüllt.
2. Inhalt und Aufbau des Masterprogramms
Der Studiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ ist modulartig aufgebaut. Insgesamt gibt es vier Module, die alle Pflichtelemente des Studiums sind. Im Einzelnen (hier ausführlich):
Modul 1: „Die Anwaltskanzlei“
beinhaltet insgesamt 7 Kurse, unter anderem: Gründung, Kauf und Eintritt in eine Kanzlei; Strategische Ausrichtung und Marketing; Gebührenrecht, Honorargestaltung, Kostenrecht.
Modul 2: „Privatrecht“
beinhaltet insgesamt 7 Kurse, unter anderem: Privates Baurecht; Verkehrsrecht; Versicherungsrecht; Familien– und Erbrecht.
Modul 3: „Wirtschaftsrecht“
beinhaltet insgesamt 7 Kurse, unter anderem: Arbeitsrecht; Steuerrecht; Insolvenzrecht; Grundlagen des Anwaltsberufs.
Modul 4: „Verfahrensrecht“
beinhaltet insgesamt 6 Kurse, unter anderem: Berufung / Revision / Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und –taktik; Zwangsvollstreckung; Mediation und Streitbeilegung.
Da jedes der vier Module ein in sich geschlossenes Stoffgebiet umfasst und grundsätzlich alle Module durchlaufend angeboten werden, ist man in der Reihenfolge der Bearbeitung flexibel. Die Einhaltung der Modulabfolge wird jedoch von der FernUni Hagen empfohlen, „um eine kontinuierliche Gewöhnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das steigende inhaltliche Anforderungsniveau der Module zu ermöglichen“.
Sofern man mit dem Masterstudiengang während des Referendariats beginnt, aber erst nach Ende des Referendariats beendet, empfiehlt es sich, examenswichtige Module wie zum Beispiel „Verfahrensrecht“ vorab zu bearbeiten.
3. Zeitlicher Ablauf des Studiums
Der Masterstudiengang ist bei einem Vollzeitstudium auf zwei Semester angelegt. Bei insgesamt vier zu belegenden Modulen ist also die Bearbeitung von je zwei Modulen pro halbes Jahr vorgesehen.
Möchte man das Studium in Teilzeit absolvieren, was sich gerade für Referendare anbietet, so verlängert sich das Studium auf 4 Semester. Die FernUni Hagen schlägt bei einer Belegung des Studiums in Teilzeit folgende Aufteilung vor:
1. Semester: Modul „Die Anwaltskanzlei“ sowie die hälftige Bearbeitung des Moduls „Privatrecht“
2. Semester: Vervollständigung des Moduls „Privatrecht“ sowie das Modul „Wirtschaftsrecht“
3. Semester: Modul „Verfahrensrecht“
4. Semester: Teilnahme an der Präsenzveranstaltung sowie Anfertigung der Masterarbeit
Für die Anfertigung der Masterarbeit ist eine Bearbeitungszeit von 12 Wochen (Vollzeitstudium) bzw. 18 Wochen (Teilzeitstudium) vorgesehen.
4. Prüfungsleistungen
Zu jedem der vier Pflichtmodule ist eine 4-stündige Modulabschlussklausur unter Aufsicht anzufertigen. Hat man zu jedem Modul eine Abschlussklausur erfolgreich bestanden, erfolgt die Zulassung zur Anfertigung der Masterarbeit.
Die Master-Gesamtnote wird aus den Noten der einzelnen Modulabschlussarbeiten und der Masterarbeit gebildet.
V. Die viertägige Präsenzveranstaltung
Die Präsenzveranstaltung dient dazu, persönliche Schlüsselqualifikationen der Teilnehmer zu erweitern und zu trainieren. Themen dieser Veranstaltung sind insbesondere Rhetorik, Verhandlungsführung und Streitschlichtung.
Im Oktober 2009 findet zum Beispiel in Timmendorfer Strand das 8. Präsenzseminar zur DAV-Anwaltausbildung statt. Das Tagungsprogramm bietet erste Hinweise darauf, wie ein solches Präsenzseminar aussehen wird.
VI. Infos zur Anmeldung
Laut Info des DAV ist eine Anmeldung zur DAV-Anwaltausbildung jederzeit möglich. Zunächst einmal kann man sich mit einem Fragebogen unverbindlich anmelden und erhält weiteres Informationsmaterial.
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt dann in 2 Schritten:
· Für den Studiengang an der FernUni Hagen schreibt man sich - bei Vorliegen der Voraussetzungen (siehe dazu oben) - bei der FernUni ein.
· Für den praktischen Teil sucht man sich eine Ausbildungskanzlei aus. Sobald man eine Kanzlei gefunden hat, die zur Ausbildung bereit ist, schließt man selbst und die Kanzlei mit dem Deutschen Anwaltverein einen Ausbildungsvertrag. Musterverträge können auf der Seite des DAV heruntergeladen werden. Sobald dann das Referendariat begonnen hat, bittet man die Referendarabteilung, eine entsprechende Zuweisung für die Rechtsanwalts– und Wahlstation vorzunehmen.
VII. Erfahrungsberichte
Den besten Eindruck von der DAV-Anwaltausbildung wird man sicherlich bekommen, wenn man sich Erfahrungsberichte von Referendaren anschaut, die bereits diese Ausbildung absolviert haben.
Online abrufbar sind folgende Erfahrungsberichte:
· Bericht „Wasser, Wind und Wissensdurst“ zum Präsenzseminar von Tatjana Meyer (siehe hier).
· Erfahrungsbericht von RA´in Astrid Wenke aus dem Januar 2009 (siehe: hier)
· Erfahrungsbericht von Hans-Peter Anlauf aus dem Jahr 2009 (siehe: hier)
· Erfahrungsberichte über die DAV-Anwaltausbildung im Anwaltsblatt 10/2008 (siehe: hier)
· Erfahrungsbericht von DAV-Anwaltsreferendar Henning Holz aus dem Jahr 2004 (siehe: hier)
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Die DAV-Anwaltausbildung |
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Die DAV-Anwaltausbildung auf einen Blick
Die Ausbildung ist möglich:
seit 2003
Erreichbarer Abschluss:
DAV-Anwaltzertifikat sowie LL.M. „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“
Kosten der Ausbildung:
2.990,00 € |

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