Das Referendariat ist in Bremen laut des „Gesetzes zur Neuordnung der bremischen Juristenausbildung“ folgendermaßen aufgebaut:
5 Monate: Zivilrechtsstation
3-wöchiger Einführungslehrgang; Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Amts- oder Landgericht)
3,5 Monate: Strafrechtsstation
3-wöchiger Einführungslehrgang; Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Gericht in Strafsachen
3,5 Monate: Verwaltungsstation
3-wöchiger Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Behörde; möglich ist auch ein Studium an der der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; auch ist es in Bremen möglich, die Ausbildung in dieser Station beim Verwaltungs- oder Sozialgericht zu absolvieren
9 Monate: Anwaltsstation
Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate kann man auch bei einem Notar, einem Verband oder einer Rechtsabteilung eines Unternehmens verbringen
im 21. Monat: schriftliches Examen
8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Ausbildung im Wahlbereich
Folgende Wahlbereiche können gewählt werden: Internationales Recht und Recht der Europäischen Gemeinschaft; Bürgerliches Recht; Wahlbereich Familie; Wirtschaft und Handel; Kriminalwissenschaften; Staat und Verwaltung; Arbeit und Soziales. Auch in diese Station kommt eine Zuweisung an die DHV Speyer in Betracht
anschließend: die mündliche Prüfung