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Das Referendariat in Brandenburg
Brandenburg

 

Landeshauptstadt: Potsdam

Einwohnerzahl: ungefähr 2,5 Mio.

Neueinstellungen pro Jahr: ca. 160 Referendare

Grundsätzliches zum Auswahlverfahren

In Brandenburg spielen für den Fall, dass die Bewerberzahl die Anzahl an freien Referendarsplätzen übersteigt, nach  § 11 III BbgJAG folgende drei Kriterien eine Rolle: 

  • bis zu 20 % der Plätze werden nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung vergeben
  • bis zu 10 % der Plätze gehen an die Bewerber, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte bedeuten würde.
  • im übrigen werden die Plätze nach Wartezeit vergeben

Was unter Härtefällen verstanden wird, wird auf der Internetseite des Brandenburgischen OLGs nicht näher erläutert. Da es aber sicherlich Erfahrungswerte geben wird, sollte man sich im Zweifel telefonisch mit der Referendarabteilung in Verbindung setzen und seinen Fall schildern.

Einstellungstermine & Ausbildungsgerichte

In Brandenburg werden – ebenso wie in Berlin – viermal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Die Einstellungen erfolgen jeweils zum Monatsbeginn im Februar, Mai, August und November.

Ausbildungsorte

Die Ausbildung findet an den Landgerichten in Brandenburg statt. Landgerichte gibt es in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam.

Zusatz (B) bei Fotos: © by Borgelt & Partner Rechtsanwälte

Einstellungen nach Landgerichten

Man kann nicht zu jedem Einstellungstermin bei allen Landgerichten beginnen. In welchem Monat Referendare an den Landgerichten eingestellt werden, ergibt sich vielmehr aus der nachfolgenden Tabelle:

CottbusFrankfurt (Oder)NeuruppinPotsdam
Januar
FebruarXX
März
April
MaiXX
Juni
Juli
AugustXX
September
Oktober
NovemberXX
Dezember

Wartezeit

In den vergangenen Jahren konnte den Bewerbern, die nicht ausschließlich auf den Standort Potsdam fixiert waren, stets sofort ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Es besteht grundsätzlich also keine Wartezeit.

Da in Berlin derzeit aber für auswärtige Bewerber, die das 1. Examen nicht in Berlin abgelegt haben, eine lange Wartezeit besteht, weichen viele Bewerber anscheinend nun auf Brandenburg aus. Unseren Informationen nach konnte daher zum Beispiel Anfang 2013 nicht allen Bewerbern ein Platz angeboten werden. Man muss also derzeit ggf. mit einer geringen Wartezeit von 2 Monaten rechnen.

Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Einstellung ist in Brandenburg an folgende Adresse zu senden:

An den Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
- Referendarabteilung -
Gertrud- Piter- Platz 11
14767 Brandenburg an der Havel

Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung soll der Bewerber den „Bewerbervordruck“ nebst den Anlagen „Ref01“, „Ref02“ und „Ref03“ verwenden, die auf der Seite des OLG abrufbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine Erklärung darüber, zu welchem Datum und in welchem LG-Bezirk die Einstellung gewünscht wird
  • eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
  • ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • eine Geburtsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden
  • eine einfache Ablichtung des Abiturzeugnisses
  • eine Bescheinigung über abgeleisteten Zivil-, Wehr- oder Sozialdienst
  • ggf. eine Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung
  • ggf. die beglaubigte Einbürgerungsurkunde

Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass die Anträge bis zum 05.11 (für Einstellung im Februar), zum 05.02. (für Einstellung im Mai), zum 05.05. (für Einstellung im August) sowie zum 05.08. (für Einstellung im November) beim OLG Brandenburg eingegangen sein müssen. Es wird jedoch grundsätzlich eine Nachfrist von weiteren 4 Wochen gewährt, um in dieser Zeit Unterlagen nachzureichen.

Das weitere Verfahren

Zum weiteren Bewerbungsverfahren sind nicht viele Informationen zu finden. Es wird nur erwähnt, dass nach der grundsätzlichen Verteilung der Plätze nach dem oben genannten Schlüssel, drei Nachrückverfahren durchgeführt werden, falls Referendarplätze von Bewerbern nicht angenommen worden sind. Und nach diesen drei Nachrückverfahren werden noch vorhandene Plätze kurzfristig telefonisch oder per Email angeboten.

Ortswunsch

Die Bewerber sollen zwar ausdrücklich angeben, in welchem LG-Bezirk sie eingestellt werden möchten. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass dann auch ein Angebot für einen Referendarplatz in genau diesem LG-Bezirk unterbreitet wird. Vielmehr bezieht sich eine Bewerbung grundsätzlich auf den gesamten OLG-Bezirk und damit auf alle 4 Landgerichte.

Unterhaltsbeihilfe

In Brandenburg wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.

In Brandenburg wurde die Unterhaltsbeihilfe im Jahr 2010 gleich zwei Mal erhöht: Sie beträgt nun 1088,12 Euro brutto. Darüber hinaus erhalten Referendare in Brandenburg bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Familienzuschlag (z. Zt. ca. 110 Euro, wenn der Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst tätig ist). Weitere Leistungen wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden dagegen nicht gezahlt.

Ablauf und Inhalt des Referendariats

Das Referendariat ist in Brandenburg folgendermaßen aufgebaut:

4 Monate: Zivilrechtsstation       

Einführungslehrgang (4 Wochen mit je 4 Terminen); anschließend regelmäßig 1 Mal pro Woche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen

3,5 Monate: Strafrechtsstation   

Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentlich AG mit 3 Klausuren (staatsanwaltliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt

3,5 Monate: Verwaltungsstation

Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentliche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche oder behördliche Sicht) sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; in Brandenburg ist es aber nicht möglich, diese Station beim Verwaltungsgericht oder an der DHV in Speyer (siehe aber unten 2.) zu verbringen

9 Monate: Anwaltsstation           

Einführungslehrgang (3 Wochen mit je 4 Terminen); anschließend regelmäßig AG inklusive Klausurenkurs; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate auch möglich bei einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. Rechtsabteilung eines Unternehmens)

im 20. Monat: schriftliches Examen

7 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten

3 Monate: Wahlstation

24. Monat: Lehrgang zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag

4 Wochen mit je 2 Terminen pro Woche

im 25. Monat: mündliche Prüfung

Das zweite Staatsexamen in Brandenburg

In Brandenburg schreibt man im schriftlichen Examen 7 Klausuren (2 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausur nach Wahl des Kandidaten aus einem der drei Bereiche). Geschrieben werden die Klausuren jeweils am Anfang des 20. Ausbildungsmonats, also im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation, und zwar innerhalb von 2 Wochen. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. 

Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Brandenburg findest Du hier

Nach der Wahlstation folgt dann im 25. Monat die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (sogenannter „berufspraktischer Teil“) mit anschließendem Vertiefungsgespräch, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Pflichtfächer und das vom Kandidaten gewählten Wahlfach umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.

Statistik zum zweiten Examen

Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Brandenburg ergibt sich folgendes Bild:

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In Brandenburg ist es leider ganz offensichtlich, dass die Durchfallquote deutlich über dem Bundesdurchschnitt und die Anzahl an Prädikatsexamina deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch im Jahr 2011 hat sich dieser Trend fortgesetzt, wenn sich aber auch beide Quoten dem Bundesdurchschnitt nun deutlich annähern.

Notenverbesserung

In Brandenburg ist inzwischen ein Notenverbesserungsversuch eingeführt worden. Es gelten folgende Einzelheiten: 

  • Der Notenverbesserungsversuch muss schriftlich beantragt werden. 
  • Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung zu beantragen. 
  • Die Zulassung zum Verbesserungsversuch erfolgt dann für die übernächste Prüfungskampagne bezogen auf den Monat, in dem die mündliche Prüfung für den Erstversuch stattfand, also:

mündl. Prüfung im Februar: Klausuren des Verbesserungsversuchs im Juni
mündl. Prüfung im Mai: Klausuren des Verbesserungsversuchs im September
mündl. Prüfung im August: Klausuren des Verbesserungsversuchs im Dezember
mündl. Prüfung im November: Klausuren des Verbesserungsversuchs im März

  • Die Prüfungsgebühr beträgt grundsätzlich 600 Euro. Tritt man vor Beginn der Klausuren vom Verbesserungsversuch zurück, ermäßigt sich diese Gebühr auf 100 Euro. Verzichtet man auf die Fortsetzung des Verbesserungsversuch innerhalb von 15 Wochen nach der schriftlichen Prüfung bzw. besteht man den Versuch nach den Klausuren nicht, ermäßigt sich die Gebühr auf 400 Euro.