Seit dem Wintersemester 2006/2007 bietet die Universität Bielefeld den neuen Masterstudiengang „Rechtsgestaltung und Prozessführung“ an. Bestandteil des Masters ist der Bielefelder Kompaktkurs, sodass alle Absolventen des Kompaktkurses nun die Möglichkeit haben, im Anschluss an den Kurs einen LL.M.-Abschluss zu erwerben.
Ziel des Masterstudiengangs ist es, den Absolventinnen und Absolventen vertiefte Kenntnisse in den zentralen anwaltlichen Tätigkeitsbereichen der Rechtsgestaltung, Rechtsberatung und Prozessführung zu vermitteln. Sie sollen dadurch zu einer hochqualifizierten Tätigkeit in der rechtsberatenden Praxis befähigt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium sind die bestandene erste Staatsprüfung sowie „eine mindestens einjährige einschlägige berufliche oder praktische Erfahrung“. Die letztgenannte Voraussetzung wird durch das Referendariat erfüllt.
Der Antrag auf Zulassung kann online ausgefüllt werden. Dazu steht auf der Seite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bielefeld ein entsprechendes Online-Formular zur Verfügung.
Inhalt, Aufbau und Dauer des Masterprogramms
Der Studiengang „Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung (LL.M.)“ ist auf 2 Semester angelegt. Das Studium beginnt dabei stets im Januar eines Jahres und endet im November.
Bestandteil des LL.M.-Studiums sind insgesamt 6 Module, die folgenden Inhalt haben:
Modul I: Januar und Februar
Modul I/1 (Januar) ist ein einführendes Kolloquium. Das Kolloquium findet voraussichtlich blockweise (an einzelnen Nachmittagsveranstaltungen) statt. Das einführende Kolloquium hat folgenden Gegenstand: „Strukturierte Einarbeitung in die Anwaltliche Denk- und Arbeitsweise und in die anwaltlichen Tätigkeitsbereiche der Rechtsgestaltung, Rechtsberatung und Prozessführung durch angeleitetes Literaturstudium“.
Modul I/2 „Zivil– und Verwaltungsrecht“ (Februar) entspricht dem ersten Modul des Bielefelder Kompaktkurses. Es findet eine Leistungskontrolle statt.
Modul II: März
Das Modul II „Zivil-, Straf– und Arbeitsrecht“ ist deckungsgleich mit dem zweiten Modul des Bielefelder Kompaktkurses. Auch hier ist eine Leistungskontrolle zu absolvieren.
Modul III: April
Das Modul III „Zivil– und Wirtschaftsrecht“ entspricht dem dritten Monatsmodul des Bielefelder Kompaktkurses. Es findet eine Leistungskontrolle statt.
Modul IV: Mai
Modul IV hat das „Wirtschafts-, Steuer-, Europarecht und IPR“ zum Gegenstand. Es findet eine Leistungskontrolle statt.
Modul V: Juni bis August
Das Modul V ist ein Kolloquium, das der Vorbereitung auf die anschließende Masterarbeit dient. Gegenstand dieses Moduls sind insbesondere: „Themensuche für die Masterarbeit. Individuelle Betreuung der ersten Schritte bei der Anfertigung der Masterarbeit. Vor dem Hintergrund der ins Auge gefassten konkreten Masterarbeit intensive und spezifizierte Wiederholung des erworbenen Wissens aus den Grundmodulen im Selbststudium“. Die Durchführung ist blockweise – ähnlich dem Modul I.
Modul VI: September bis November
Im Modul VI fertigt man selbständig die Masterarbeit an. Für diese Arbeit sind drei Monate vorgesehen.
Prüfungsleistungen
Soweit in den Modulen Leistungskontrollen stattfinden (Module I, II, III und IV), handelt es sich dabei regelmäßig um eine Klausur, die laut Studienordnung zwischen 180 und 300 Minuten dauern soll.
Die Masterarbeit wird selbständig innerhalb von maximal drei Monaten erstellt. Natürlich hat man stets die Möglichkeit, Rücksprache mit dem betreuenden Professor zu halten.
Wahl eines Schwerpunkts
Nach § 15 der Studienordnung kann im Masterstudiengang ein Schwerpunktzusatz gewählt werden. So ist es für die Kandidaten möglich, sich gleich im Rahmen des LL.M.-Studiums zu spezialisieren. Folgende Schwerpunkte sind möglich:
- Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht
- Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung mit dem Schwerpunkt Familien– und Erbrecht
- Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung
Möchte man den LL.M. mit Schwerpunktzusatz erwerben, muss man in dem gewählten Schwerpunkt eine Leistungskontrolle absolvieren und die Masterarbeit in diesem Rechtsgebiet anfertigen. Beide Prüfungsleistungen müssen schließlich mit vollbefriedigend oder besser bewertet worden sein.
Kosten des Masterstudiengangs
Für das LL.M.-Studium fallen Studiengebühren in Höhe von 1475 € pro Semester an. Da das Studium auf zwei Semester angelegt ist, entstehen also Kosten in Höhe von 2950 €. Im Vergleich zu einem LL.M.-Studiengang im Ausland ist das Master-Studium „Rechtsgestaltung und Prozessführung“ sicherlich eine sehr günstige Möglichkeit, einen auf die Anwaltschaft zugeschnittenen LL.M. zu erwerben.
Kontakt für Rückfragen / weitere Infos
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter am Institut für Anwalts– und Notarrecht zur Verfügung. Der Kontakt ist möglich telefonisch unter 0521/106-3924 (Frau Fiedler-Hahn) oder per E-Mail unter info@kompaktkurs.de.
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