Das Referendariat läuft in Bayern folgendermaßen ab:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang (ca. 2 Wochen); danach Arbeitsgemeinschaft und sonst Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
6.-8. Monat: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang; danach AG und idR Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, evtl. aber auch bei einem Strafrichter
9.-12. Monat: Verwaltungsstation
Einführungslehrgang; dann AG sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis); möglich ist es auch, bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht zu verbringen. Außerdem ist eine Zuweisung an die Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) möglich
13. – 21. Monat: Anwaltsstation
Einführungslehrgang; danach AG und Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist auch eine Station bis zu 3 Monate in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, einem Verband oder einem Notar. Auch in dieser Station kann man sich der DHV zuweisen lassen
am Ende des 20. Monats und im 21. Monat: schriftliches Examen
11 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Pflichtwahlpraktikum
in einem der folgenden Bereiche: Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschaft, Arbeit- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht, Steuerrecht. Bei Wahl des Bereichs 2 („Verwaltung“) kann man sich der DHV Speyer zuweisen lassen
im 25. oder 26. Monat: mündliche Prüfung
Arbeitsgemeinschaften
Eine Besonderheit in Bayern besteht darin, dass die Arbeitsgemeinschaften nicht mit der jeweiligen Station enden, sondern oft parallel zu den vorherigen Stationen oder nach Abschluss der Station noch weiterlaufen. Es müssen die folgenden begleitenden Arbeitsgemeinschaften besucht werden:
- AG 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
- AG 2 (Verwaltung) 9. – 15. Ausbildungsmonat
- AG 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. – 20. Ausbildungsmonat
- AG 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. – 20. Ausbildungsmonat
- AG 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; bei Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) findet ein 12-tägiger Blockunterricht statt.
Fortbildungsangebote
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet seinen Rechtsreferendaren in Zusammenarbeit mit den bayerischen Rechtsanwaltskammern, den Industrie- und Handelskammern und den Juristischen Fakultäten über die juristische Pflichtausbildung hinaus ein breites Spektrum an freiwilligen Zusatzveranstaltungen in Bereichen an, die für die spätere berufliche Praxis besonders wichtig sind. Hierzu zählen u.a. PC- und Internet-Kurse, die Seminarreihe „Moderne Betriebswirtschaft“, Buchführungs- und Bilanzkunde-Kurse sowie Workshops zum Verhandlungsmanagement und Mediation.