Die Bewerbung ist in Bayern an den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zu senden, in dessen Bezirk man eingestellt werden möchte. Die Anschriften haben wir unten aufgeführt. Auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte kann man jeweils Vordrucke downloaden (OLG Bamberg: hier; OLG München: hier; OLG Nürnberg: hier). Alle weiteren Unterlagen, die man einreichen muss, haben wir Euch im nachfolgenden Punkt aufgelistet.
Bewerbungsunterlagen
Neben dem Zulassungsantrag samt Anlagen sind folgende Unterlagen der Bewerbung beizufügen:
- drei Lichtbilder
- die unbeglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- eine öffentlich beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
- einen eigenhändig unterschriebenen Lebenslauf
- eine Geburtsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden
- ggf. die beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises
- ggf. die beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
- schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen
Bewerbungen müssen spätestens Mitte Januar (für den Einstellungstermin April) bzw. Mitte Juli (für den Einstellungstermin Oktober) bei dem jeweiligen Oberlandesgericht eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können. Genaue Bewerbungsfristen werden jeweils in den Merkblättern genannt, die auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte abrufbar sind und ständig aktualisiert werden.
Anschriften
Die Bewerbung ist an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Die Anschriften lauten:
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96045 Bamberg
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Das weitere Verfahren
Ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin erhält man einen schriftlichen Bescheid, an welchem Gericht man eingestellt wird. Voraussetzung dafür ist, dass man seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hatte. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es Sache des Bewerbers ist, auf die Vollständigkeit zu achten. Einen Hinweis von der Referendarabteilung erhält man nicht!
Die sogenannten „Mehrfachbewerber“, die sich auch bei anderen OLGs um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beworben haben, erhalten einen Einstellungsbescheid nur dann, wenn sie bis zu einem bestimmten Termin, der in den Merkblätter vermerkt ist, schriftlich angezeigt haben, dass sie die Bewerbungen bei den anderen Oberlandesgerichten zurückgenommen haben.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Es wird versucht, Ortswünsche der Bewerber zu berücksichtigen. Deshalb sollte man in der Bewerbung nicht nur 3 Wunschgerichte nennen, an denen man ausgebildet werden möchte. Man muss darüber hinaus auch in der Bewerbung darlegen, warum man einem bestimmten Ort zugewiesen werden möchte. Gründe können zum Beispiel familiäre Dinge sein (Heirat; Kinder; Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen) oder aber sich daraus ergeben, dass man beispielsweise an der juristischen Fakultät einer Universität tätig ist und deshalb an das Gericht in dieser Stadt zugewiesen werden möchte.
Das OLG Bamberg weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass insbesondere für Würzburg mehr Ortswünsche eingehen als es Referendarsplätze gibt. Möchte man sein Referendariat dennoch an diesem Landgericht absolvieren, muss man seine Gründe ausführlich darlegen und ggf. nachweisen.